Bekanntmachungen
Bekanntmachungen der Prüfungsausschüsse, der Studienkommission und des Fakultätsrats
Bekanntmachungen Studienkommission
Die Studienkommission als Kommission aller Studienfächer der Fakultät und der Fakultätsrat der Fakultät für Physik und Astronomie auf Empfehlung der Studienkommission heben die Beschlüsse der Prüfungsausschüsse vom 24.10.2007 bezüglich der Notengebung für Prüfungsleistungen für Seminare (Haupt- und Oberseminare) auf.
Ab dem SS 2022 sind auch für alle Seminare bei einer numerischen Bewertung eine Benotung mit Abstufungen um plus oder minus 0,3 (Notenskala 1,0; 1,3; 1,7, .... 3,3; 3,7; 4,0; 5,0) zu verwenden
Bekanntmachungen Fakultätsrat
Die Studienkommission als Kommission aller Studienfächer der Fakultät und der Fakultätsrat der Fakultät für Physik und Astronomie auf Empfehlung der Studienkommission heben die Beschlüsse der Prüfungsausschüsse vom 24.10.2007 bezüglich der Notengebung für Prüfungsleistungen für Seminare (Haupt- und Oberseminare) auf.
Ab dem SS 2022 sind auch für alle Seminare bei einer numerischen Bewertung eine Benotung mit Abstufungen um plus oder minus 0,3 (Notenskala 1,0; 1,3; 1,7, .... 3,3; 3,7; 4,0; 5,0) zu verwenden
Der Fakultätsrat der Fakultät hat in seiner Sitzung vom 18.11.2020 die Zuständigkeiten für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen und die Ausstellung von Äquivalenzbescheinigungen für Studierende mit Nebenfach Physik und Physik Lehramt festgelegt.
Auch ab dem Wintersemester 2018/2019 soll sich jede Doktorandin bzw. jeder Doktorand an der Fakultät unentgeltlich in angemessenem Umfang an der Lehre der Fakultät im Bereich der Pflichtveranstaltungen und der von den beiden Instituten definierten Wahlpflichtveranstaltungen beteiligen.
Hiermit soll auch weiterhin eine ganzheitliche Ausbildung in Forschung und Lehre unterstützt werden. Hierzu soll jeder Doktorand und jede Doktorandin im Mittel 4 SWS Lehre pro Jahr erbringen (2 SWS pro Semester), aber davon mind. 2 SWS pro Jahr in Pflichtveranstaltungen.
Der Fakultätsrat hat hierzu in seiner Sitzung am 13.06.2028 den folgenden Beschluss gefasst:
Beschluss:
„Der Fakultätsrat der Fakultät für Physik und Astronomie beschließt das vorliegende Konzept mit Stand vom 13.06.2018 zur angemessenen Beteiligung der Doktorandinnen und Doktoranden der Fakultät an der Lehre und bittet alle Mitglieder der Fakultät an der Umsetzung des Konzeptes mitzuwirken.“
Alle an der Fakultät hauptamtlich und extern tätigen Hochschullehrer bzw. Hochschullehrerinnen und Dozenten bzw. Dozentinnen der Fakultät werden gebeten dies zu beachten.
Ab dem Wintersemester 2014/2015 soll sich jede Doktorandin bzw. jeder Doktorand an der Fakultät unentgeltlich in angemessenem Umfang an der Lehre der Fakultät im Bereich der Pflichtveranstaltungen und der von den beiden Instituten definierten Wahlpflichtveranstaltungen beteiligen.
Hiermit soll eine ganzheitliche Ausbildung in Forschung und Lehre unterstützt werden. Jede Doktorandin bzw. jeder Doktorandin soll sich im Umfang von mind. 2 SWS (entspricht ca. 850 TP) regelmäßig pro Studienjahr an der Lehre (Übungen, Praktikumsbetreuung, usw.) beteiligen.
Der Fakultätsrat hat hierzu in seiner Sitzung am 15.10.2014 den folgenden Beschluss gefasst:
Beschluss:
„Der Fakultätsrat der Fakultät für Physik und Astronomie beschließt das vorliegende Konzept mit Stand vom 10.10.2014 zur angemessenen Beteiligung der Doktorandinnen und Doktoranden der Fakultät an der Lehre und bittet alle Mitglieder der Fakultät an der Umsetzung des Konzeptes mitzuwirken.“
Alle an der Fakultät hauptamtlich und extern tätigen Hochschullehrer bzw. Hochschullehrerinnen und Dozenten bzw. Dozentinnen der Fakultät werden gebeten dies zu beachten.
Der Fakultätsrat der Fakultät für Physik und Astronomie weist darauf hin, dass auch weiterhin auf rein kumulative Promotionen ganz zu verzichten ist. Die Übernahme von Teilen aus eigenen Veröffentlichungen inkl. Abbildungen (unter Berücksichtigung des Copyrights) ist bei gleichzeitiger deutlicher Kennzeichnung grundsätzlich möglich. Ungeachtet dessen sind die Richtlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis (GWP) der Universität Würzburg zu beachten.
Die Fakultät für Physik und Astronomie ist höchsten Qualitätsstandards in Forschung und Lehre verpflichtet. Aus diesem Grunde sollen Diplom-, Bachelor-, Master- und Doktorarbeiten grundsätzlich an der Fakultät für Physik und Astronomie durchgeführt werden, das heißt, die regelmäßige Präsenz der Studierenden an der Fakultät und die Betreuung durch eine/n Hochschullehrer/in (Professor/innen, Privatdozent/innen), der/die hauptberuflich an der Fakultät beschäftigt (Vollmitglied) ist, wird vorausgesetzt.
Unter gewissen Bedingungen sind nach Genehmigung durch den/die jeweilige/n Prüfungsausschussvorsitzende/n auch extern durchgeführte Diplom-, Bachelor-, Master- und Doktorarbeiten zulässig.
Für alle extern durchgeführten Abschluss-/Doktorarbeiten müssen folgende Unterlagen vor Beginn der Bearbeitung verpflichtend im Dekanat der Fakultät eingereicht werden:
- Formloser Antrag an den entsprechenden Prüfungsausschuss auf Genehmigungzur Durchführung einer externen Arbeit,
- formloser Arbeitsplan/Kurzbeschreibung zur Abschlussarbeit,
- schriftliche Bestätigung der/s Betreuerin/s vor Ort,
- Anmeldung der Abschlussarbeit bzw. Antrag auf Zulassung als Dokorand/in.
1) Betreuung durch eine/n fakultätszugehörige/n Hochschullehrer/in (Erstgutachter/in), der/die kein Vollmitglied ist (Zweitmitgliedschaft)
Eine ordnungsgemäße Anmeldung rechtzeitig vor Beginn der Abschlussarbeit ist Pflicht. Das Zweitgutachten im Falle einer Diplom-, Master- und Doktorarbeit muss von einem/r Hochschullehrer/in, der/die eine Vollmitgliedschaft an der Fakultät für Physik und Astronomie hat, erstellt werden. Mindestens einer/e der Gutachter/innen muss Universitätsprofessor/in sein.
Auf der Anmeldung zur Abschlussarbeit bzw. Antrag auf Zulassung als Doktorand/in muss vermerkt werden, dass es sich um eine externe Arbeit handelt.
2) Betreuung an anderen Fakultäten, anderen Universitäten oder außeruniversitärer Einrichtungen
Extern durchgeführte Abschluss/Doktorarbeiten ohne direkte Betreuung durch eine/n fakultätszugehörige/n Hochschullehrer/in vor Ort sind nur dann zulässig, wenn es eine wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der externen Arbeitsgruppe und dem/r betreuenden Hochschullehrer/in gibt oder die Anfertigung der externen Arbeit von erkennbarem Nutzen für die Fakultät ist.
Eine Zustimmung wird nur dann erteilt, wenn ein/e der Fakultät für Physik und Astronomie angehörende/r Hochschullehrer/in sich davon überzeugt hat, dass eine ausreichende Betreuung gewährleistet ist und sich schriftlich bereit erklärt hat, das Erstgutachten zu übernehmen. Von der/dem externen Betreuer/in vor Ort, der/die mindestens eine im entsprechenden Fachgebiet erworbene Promotion nachweisen muss, muss bei Vergabe der Arbeit eine schriftliche Zusage abgegeben werden, dass er/sie bereit ist, den/die Erstgutachter/in bei der Bewertung der Arbeit durch eine Stellungnahme vom Charakter eines Gutachtens zu unterstützen. Der/die Kandidat/in ist verpflichtet, den/die Erstgutachter/in schon während der Arbeit über deren Fortgang zu unterrichten. Das ausgegebene Thema der Abschlussarbeit muss wesentlich physikalischer Natur sein und so beschaffen sein, dass es innerhalb der vorgeschriebenen Frist bearbeitet werden kann.
Diesbezüglich wird zudem darauf hingewiesen, dass der/die Betreuer/in vor Ort (ggf. Postdoc) kein/e Zweitgutachter/in sein darf.
Insgesamt darf die Zahl der in einer externen Arbeitsgruppe gleichzeitig durchgeführten Arbeiten im Falle von Diplom-, Master- und Doktorarbeiten nicht größer als zwei, im Falle von Bachelorarbeiten nicht größer als drei sein, unabhängig davon, wie die Betreuung dieser Arbeiten auf verschiedene fakultätszugehörige Hochschullehrer/innen verteilt werden.
Ausnahmen zu diesen Richtlinien sind schriftlich vom/von Kandidaten/in über das Dekanat beim jeweiligen Prüfungsausschuss/Promotionsausschuss zu beantragen und im Dekanat aktenkundig zu machen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Fakultätsrat hat in seiner Sitzung am 23.11.2011 folgende Regelungen für die Umrechnung der Noten bei der Anerkennung von im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen beschlossen.
Umrechnung von Noten bei der Anerkennung ausländischer Prüfungsleistungen
1) USA und Kanada
Noten der Partneruniversitäten in den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada werden gemäß der folgenden Tabelle umgerechnet.
USA / CDN | WÜ |
---|---|
A+ | 1,0 |
A | 1,0 |
A- | 1,3 |
B+ | 1,7 |
B | 2,0 |
B- | 2,3 |
C+ | 2,7 |
C | 3,0 |
C- | 3,3 |
D+ | 3,7 |
D | 4,0 |
F | 5,0 |
2) Frankreich
Die Noten 16-20 entsprechen der Note 1,0. Die Noten 0-9,9 entsprechen der Note 5,0. Noten zwischen 10 und 16 werden nach der Formel
NWue=9−NF/2
umgerechnet. Dabei wird nach der ersten Nachkommastelle abgeschnitten. Dies entspricht der Umrechungsformel nach §17 ASPO mit
Nmax=16,Nmin=10.
3) Schottland
Noten der Heriott-Watt University, Edinburgh, werden gemäß der folgenden Tabelle umgerechnet.
GB | WÜ |
---|---|
A | 1,0 |
B | 2,0 |
C | 3,0 |
D | 4,0 |
Grundsätzlich sollen BA- und MA-Arbeiten an der Fakultät für Physik und Astronomie durchgeführt werden, das heißt, die regelmäßige Präsenz der Studierenden an der Fakultät und die Betreuung durch einen Hochschullehrer/eine Hochschullehrerin, der/die hauptberuflich an der Fakultätbeschäftigt ist (Vollmitglied), wird vorausgesetzt.
Unter gewissen Bedingungen sind nach einer Prüfung durch das Dekanat auch extern durchgeführte BA- oder MA-Arbeiten zulässig:
1) Betreuung durch einen fakultätszugehörigen Hochschullehrer, der kein Vollmitglied ist
Eine ordnungsgemäße Anmeldung rechtzeitig vor Beginn der Arbeit ist Pflicht. Das Zweitgutachten einer MA-Arbeit muss von einem Vollmitglied der Fakultät für Physik und Astronomie erstellt werden.
Die Zahl der von dem Hochschullehrer/der Hochschullehrerin betreuten Arbeiten darf drei im Falle der BA-, zwei im Falle der MA-Arbeiten nicht überschreiten.
2) Betreuung externer Arbeiten an anderen Fakultäten, anderen Universitäten oderaußeruniversitären Einrichtungen
Extern durchgeführte Arbeiten ohne die direkte Betreuung durch einen fakultätszugehörigen Hochschullehrer vor Ort sind nur dann zulässig, wenn es eine wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der externen Arbeitsgruppe und dem betreuenden Hochschullehrer gibt oder die Anfertigung der externen Arbeit von erkennbarem Nutzen für die Fakultät ist.
Der betreuende Hochschullehrer/die betreuende Hochschullehrerin muss Vollmitglied der Fakultät sein und die Durchführbarkeit der Arbeit sowie eine regelmäßige Betreuung gewährleisten können. Dem von ihm/ihr erstellten (Erst-)Gutachten kann eine ergänzende Stellungnahme des Betreuers/der Betreuerin vor Ort beigefügt werden. Eine ordnungsgemäße Anmeldung unter Vorlage einer Einverständniserklärung des betreuenden Hochschullehrers/der betreuenden Hochschullehrerin rechtzeitig vor Beginn der Arbeit ist Pflicht.
Insgesamt darf die Zahl der in einer externen Arbeitsgruppe gleichzeitig durchgeführten Arbeiten nicht größer als zwei sein, unabhängig davon, wie die Betreuung dieser Arbeiten auf verschiedene fakultätszugehörige Hochschullehrer verteilt werden.
Ausnahmen zu diesen Richtlinien sind vom Dekanat in Einvernehmen mit dem Prüfungsausschusszu klären.
3) Doktorarbeiten in der Fakultät
Bei Doktorarbeiten gelten die Richtlinien für MA-Arbeiten unter 2) und 3) sinngemäß. Insbesondere sollte darauf geachtet werden, dass in dem jeweiligen Ausschuss mindestens ein hauptberuflich an der Fakultät beschäftigter Universitätsprofessor vertreten ist.
Nach §1 der Promotionsordnung wird der Doktorgrad an Bewerber/Bewerberinnen verliehen, die eine wissenschaftliche Qualifikation nachweisen, die erheblich über die in der Diplomoder Staatsprüfung gestellten Anforderung hinaus geht. Bei der Bewertung der schriftlichen Promotionsarbeit sollen die Gutachter folgende Kriterien beachten.
(i) Originalität/Neuheitsgrad der Arbeit
Der Neuheitsgrad bzw. die Originalität der in der Dissertation vorgestellten Forschungsergebnisse soll in die Bewertung einfließen. Dazu ist insbesondere die Publizierbarkeit der in der Dissertation beschriebenen Ergebnisse geeignet einzuschätzen. Positiv ist zu bewerten, wenn der Kandidat die in der Promotionsarbeit beschriebenen Forschungsergebnisse zu einem angemessenen Teil bereits in einschlägigen wissenschaftlichen Zeitschriften mit ''peer review'' publiziert hat bzw. mit guten Erfolgsaussichten zur Publikation eingereicht hat. Dabei ist die Anzahl der Publikationen in Bezug auf ihren Entstehungszeitraum, das Renommee der Zeitschriften, die Originalität der Beiträge, sowie die Eigenständigkeit bzw. Hauptautorenschaft zu berücksichtigen.
Es ist darauf zu achten, dass dem Gutachter die jeweiligen Beiträge des Kandidaten/der Kandidatin zu Publikationen bekannt sind, bzw. dass eine schriftliche Stellungnahme des Kandidaten/der Kandidatin über den jeweiligen Beitrag zu jeder Veröffentlichung vorliegt.
(ii) Dauer der Promotion
Als Dauer der Promotion wird, falls vom Kandidaten/von der Kandidatin nicht anderweitig schriftlich belegt, die Zeitspanne zwischen dem letzten qualifizierenden Hochschulabschluss und dem Eingangsdatum des Antrags auf Zulassung zur Doktorprüfung festgelegt. In der Regel sollten Dissertationen nicht länger als 4 Jahre in Anspruch nehmen. Deutliche Abweichungen sollen angemessen in die Bewertung eingehen.
(iii) Bewertung mit dem Prädikat „ausgezeichnet“
Eine Dissertation soll dann eine exzellente Bewertung, insbesondere das Prädikat „ausgezeichnet“, erhalten, wenn neben den anderen üblichen Bewertungskriterien die unter (i) und (ii) genannten Gesichtspunkte in besonderem Masse erfüllt sind. Die Gutachten sollen dies geeignet belegen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Fakultätsrat hat am 29.04.2009 die von den beiden Studiendekanen erarbeiteten Richtlinien zur Erstellung und Korrektur von Klausuren verabschiedet (siehe Rückseite dieses Schreibens). Des Weiteren sind die darin genannten und von Herrn Reusch ausgearbeiteten Empfehlungen zu benoteten Klausuren beigefügt. Alle Dozenten der Fakultät werden gebeten, die o.g. Richtlinien bei den in Zukunft anstehenden Klausuren zu berücksichtigen.
Um den Studierenden die Möglichkeit zu geben sich optimal auf die Klausuren vorzubereiten und um zudem eine größtmögliche Überschneidungsfreiheit zu gewährleisten, hat der Fakultätsrat in der gleichen Sitzung am 24.09.2009 die Einführung von Klausurenwochen beschlossen. Die Klausuren zu den großen Kursveranstaltungen (Module PFR, E1 – E7, T1 – T4, MPI3 und MPI4) finden bereits ab diesem Sommersemester jährlich im Zeitraum von zwei Wochen nach Ende der Vorlesungszeit für die erste Klausur und im Zeitraum eine Woche vor der Vorlesungszeit bis zur ersten Woche in der Vorlesungszeit für die zweite Klausur statt. Die Zeiten und Räume für die betreffenden Klausuren sollen dabei zentral vom Dekanat der Fakultät geplant und festgelegt werden.
Richtlinien zur Bewertung von Habilitationsgesuchen
Nach allgemeinem Verständnis und gemäß §1 der Habilitationsordnung wird mit der Habilitation die wissenschaftliche und pädagogische Eignung für den Beruf des Hochschullehrers bzw. der Hochschullehrerin festgestellt. Die Habilitation ist also als eine Eingangsprüfung für die Professorenlaufbahn zu sehen und nicht etwa als Abschlussprüfung für eine mehrjährige Tätigkeit als Assistent bzw. Assistentin. Die folgenden Kriterien beschreiben das Leistungs- und Fähigkeitsprofil, das von einem zukünftigen Professor bzw. Professorin verlangt wird.
A) Wissenschaftliche Kriterien
1. Publikationstätigkeit:
Es wird erwartet, dass die Forschungsergebnisse in international sichtbaren referierten Zeitschriften oder Büchern in angemessenem Umfang veröffentlicht worden sind. Dabei ist die Anzahl der Publikationen in Bezug auf ihren Entstehungszeitraum, das Renommee der Zeitschriften, die Originalität der Beiträge, die Zitierhäufigkeit sowie die Eigenständigkeit bzw. Hauptautorenschaft zu berücksichtigen.
2. Vortragstätigkeit
Ebenso wird erwartet, dass der Bewerber bzw. die Bewerberin die Forschungsergebnisse in Vorträgen erfolgreich darstellen und kommunizieren kann. Hierzu zählen vor allem Plenarvorträge und eingeladene Vorträge auf internationalen Konferenzen, eingeladene Kolloquien und Seminare sowie die Organisation von Tagungen. Konferenzbeiträge ohne wesentliche Zulassungsbeschränkung wie z.B. Posterbeiträge sind dagegen weniger
relevant.
3. Auslandsaufenthalte
Es wird erwartet, dass der Bewerber bzw. die Bewerberin bereits längerfristige Forschungsaufenthalte im Ausland verbracht und dabei internationale Kontakte geknüpft hat. Zu bewerten ist dabei die Dauer der Aufenthalte, das Renommee der gastgebenden Institute und vor allem die wissenschaftlichen Ergebnisse.
4. Drittmitteleinwerbung
Zu berücksichtigen sind die Anzahl der Drittmittelprojekte, der eigenständige Anteil bei Leitung und Durchführung, die Dauer und das finanzielle Volumen.
5. Profilbildung
Der Bewerber bzw. die Bewerberin muss ein international anerkannter und etablierter Wissenschaftler bzw. eine international anerkannte und etablierte Wissenschaftlerin sein. Erwartet wird außerdem ein breites Spektrum von erfolgreichen Forschungsaktivitäten auf verschiedenen Arbeitsgebieten mit unterschiedlichen Methoden. Es ist aber auch positiv zu beurteilen, wenn ein Kandidat bzw. eine Kandidatin ein neues Teilgebiet der Physik begründet hat.
6. Preise und Auszeichnungen
Diese sind positiv zu werten, sofern diese vorhanden sind.
B) Lehre und Vortragsfähigkeit
7. Lehrveranstaltungen
Vorausgesetzt wird die erfolgreiche Durchführung von mindestens vier Lehrveranstaltungen (z.B. Praktika, Übungen, Mittelseminar) in vier Semestern. Dabei sollte der Erfolg der Lehrveranstaltungen, die Bewertung durch die Studierenden, das persönliche Engagement und die Kreativität mit berücksichtigt werden.
8. Vortragsfähigkeit
Der Kandidat bzw. die Kandidatin soll in der Lage sein, wissenschaftliche Sachverhalte in Vorträgen klar darstellen und anschließend eine wissenschaftliche Diskussion führen zu können. Dazu sind die Vorstellungsvorträge sowie die Resonanz auf Fachvorträge, Konferenzbeiträge, Kolloquien und Seminare, insbesondere aber auch die Diskussionsfreude nach einem Vortrag zu beurteilen.
9. Betreuung von wissenschaftlichen und Studienarbeiten
Zu berücksichtigen ist der Erfolg und die Anzahl der betreuten Bachelor-, Diplom- bzw. Master-Arbeiten sowie Promotionen.
Überarbeitung des Curriculums der Bachelor- und Masterstudiengänge und studienleitende Maßnahmen für die ersten Jahrgänge
- Tausch der Lehrveranstaltungen der Module 11-E4 und 11-E5, d.h. Verlegung der E5 (Atom- und Molekülphysik) in das 4. Fachsemester und der E4 (Einführung in die Festkörperphysik) in das 5. Fachsemester
- Überleitung des bisherigen Mittelseminars A in das Hauptseminar (Modul 11-PHS) im 5. Fachsemester des ersten Bachelor-Jahrgangs zum WS 2009/10
- Empfehlung an die Studierenden der Nanostrukturtechnik, das Modul 08-CP1 vollständig in den beiden ersten Fachsemestern zu absolvieren.
Richtlinien und Verfahrensregelungen für die Anerkennung ausländischer Masterabschlüsse als Zugang zu einem Promotionsverfahren
- Formale Prüfung der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen durch das Dekanat
- Ermittlung der Vergleichbarkeit des ausländischen Abschlusses durch Nachfrage bei der Zentralstelle für ausländische Studienabschlüsse (HRK, Anabin-DB)
- Anforderung einer Stellungnahme des zuständigen Master Prüfungsausschussvorsitzenden, verbunden ggf. mit der Erteilung von Auflagen vor Zulassung
- Anforderung einer Stellungnahme des zukünftigen Betreuers bzw. der zukünftigen Betreuerin
- Entscheidung bei Vorliegen aller Voraussetzungen über die Zulassung durch den Dekan bzw. den Prodekan, sofern der Dekan persönlich betroffen ist
oder
- Behandlung im und Entscheidung durch den Fakultätsrat der Fakultät bei Zweifelsfällen
Ergänzende Ausführungsbestimmungen zum Vollzug der Habilitationsordnung – Regelungen zur Abhaltung des öffentlichen Fachvortrages
In Ergänzung zu den bestehenden Regelungen der Habilitationsordnung ist die Fakultät der Auffassung, dass dem abschließenden Fachvortrag die gleiche Bedeutung zukommen sollte wie der abschließenden Probevorlesung im Rahmen des alten Habilitationsverfahrens.
Beschluss:
„Der Fakultätsrat der Fakultät für Physik und Astronomie beschließt ergänzend zur geltenden Habilitationsordnung die folgenden Ausführungsbestimmungen zur Klarstellung der Regelungen zur Abhaltung des abschließenden Vortrages (§9 der Hab.O.): Für den abschließenden Vortrag gem. §9 der Hab.O. hat der Kandidat drei Themen zur Auswahl vorzuschlagen und in Abstimmung mit dem Fachmentorat eines davon für den Vortrag auszuwählen. Der Fachvortrag soll insbesondere in Form einer Demonstrationsvorlesung (ggf. mit Experimenten) für Studenten ab dem 5. Fachsemester von mind. 45 Minuten Dauer absolviert werden.“
Ergänzende Ausführungsbestimmungen zum Vollzug der Promotionsordnung
In Ergänzung zu den bestehenden Regelungen der Promotionsordnung erarbeitet der Fachbereichsrat durch den folgenden Beschluss weitere qualitätssichernde Ausführungsbestimmungen:
Beschluss:
„Der Fachbereichsrat der Fakultät für Physik und Astronomie beschließt ergänzend zur geltenden Promotionsordnung die folgenden Ausführungsbestimmungen zur Klarstellung der Regelungen zur Anfertigung und Bewertung der Dissertation (§6 und 7 der Prom.O.): Die Fakultät geht davon aus, dass die Doktorarbeiten in der Regel an der Fakultät angefertigt werden und der Betreuer und Erstgutachter der Arbeit Hochschullehrer der Fakultät sind. Auch im Falle einer auf Antrag genehmigten externen Durchführung einer Doktorarbeit sollte zumindest der Erstgutachter der Arbeit Mitglied der Fakultät sein. Bei der Auswahl des Erst- und Zweitgutachters ist darauf zu achten, dass zwischen diesen keine dienstrechtliche Abhängigkeit besteht. Im Zweifelsfall oder in begründeten Einzelfällen entscheidet der Dekan und/oder der Promotionsausschuss.
Ergänzende Ausführungsbestimmungen zum Vollzug der Diplomprüfungsordnung(en)
In Ergänzung zu den bestehenden Regelungen der geltenden Diplomprüfungsordnungen erarbeitet der Fachbereichsrat durch den folgenden Beschluss weitere qualitätssichernde Ausführungsbestimmungen:
Beschluss:
„Der Fachbereichsrat der Fakultät für Physik und Astronomie beschließt ergänzend zu den geltenden Prüfungsordnungen für die Diplomstudiengänge Physik und Nanostrukturtechnik die folgenden Ausführungsbestimmungen zur Klarstellung der Regelungen zur Anfertigung und Bewertung der Diplomarbeit (§32ff der DPO): Die Fakultät geht davon aus, dass die Diplomarbeiten in der Regel an der Fakultät angefertigt werden. Insofern auf Antrag eine Diplomarbeit extern durchgeführt werden soll, muss dies einen nachweisbaren wissenschaftlichen Zugewinn für das entsprechende Fachgebiet innerhalb der Fakultät zur Folge haben. Wie in den Diplomprüfungsordnungen ausgeführt ist der Erstgutachter immer Hochschullehrer der Fakultät, der Zweitgutachter kann bei fachübergreifenden Diplomarbeiten auch Hochschullehrer an einer anderen Fakultät der Universität Würzburg sein. Im Zweifelsfall oder in begründeten Einzelfällen entscheidet der Dekan und/oder jeweilige Prüfungsausschussvorsitzende.
Bekanntmachungen Habilitationsausschuss
Einreichung elektronischer Versionen von Habilitationen, Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten und schriftlichen Hausarbeiten
Ergänzend zu den Regelungen der jeweils aktuell gültigen Habilitationsordnung, Promotionsordnung und den fachspezifischen Bestimmungen der Bachelor-, Master- und modularisierten Lehramts-studiengänge ist zur Beschleunigung des Umlaufverfahrens in der Fakultät und der Begutachtung der o.g. Arbeiten bzw. Dokumente die Einreichung einer elektronischen Version im PDF-Format als eine einzige Datei erforderlich.
Die Einreichung der elektronischen Version hat durch den Kandidat bzw. die Kandidatin über den Quickr-Server der Fakultät für Physik und Astronomie zu erfolgen über die Internetadresse go.uni-wuerzburg.de/dekanat. Wichtige Hinweise zu den geforderten Angaben und zum Format der elektronischen Einreichung sind auf dem Server unter Online-Hilfe zum Upload oder unter dem Link https://www.physik.uni-wuerzburg.de/studium/alle-studiengaenge/pruefungen-fristen/upload-arbeiten/ zu finden.
Bekanntmachungen Promotionsausschuss
Der Fakultätsrat der Fakultät für Physik und Astronomie weist darauf hin, dass auch weiterhin auf rein kumulative Promotionen ganz zu verzichten ist. Die Übernahme von Teilen aus eigenen Veröffentlichungen inkl. Abbildungen (unter Berücksichtigung des Copyrights) ist bei gleichzeitiger deutlicher Kennzeichnung grundsätzlich möglich. Ungeachtet dessen sind die Richtlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis (GWP) der Universität Würzburg zu beachten.
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Ergänzend zu den Regelungen der jeweils aktuell gültigen Habilitationsordnung, Promotionsordnung und den fachspezifischen Bestimmungen der Bachelor-, Master- und modularisierten Lehramts-studiengänge ist zur Beschleunigung des Umlaufverfahrens in der Fakultät und der Begutachtung der o.g. Arbeiten bzw. Dokumente die Einreichung einer elektronischen Version im PDF-Format als eine einzige Datei erforderlich.
Die Einreichung der elektronischen Version hat durch den Kandidat bzw. die Kandidatin über den Quickr-Server der Fakultät für Physik und Astronomie zu erfolgen über die Internetadresse go.uni-wuerzburg.de/dekanat. Wichtige Hinweise zu den geforderten Angaben und zum Format der elektronischen Einreichung sind auf dem Server unter Online-Hilfe zum Upload oder unter dem Link https://www.physik.uni-wuerzburg.de/studium/alle-studiengaenge/pruefungen-fristen/upload-arbeiten/ zu finden.
Bekanntmachungen Prüfungsausschuss FOKUS
Gemäß § 9 Abs. 3 der Fachspezifischen Bestimmungen beschließt der Prüfungsausschuss die folgende Erweiterung des Wahlpflichtbereiches.
Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 2.0 nach ASPO 2009 studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der für sie geltenden Studienfachbeschreibung aufgeführten Modulen die in der Anlage genannten Module belegen.
Anlage
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Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 1.1 (1 . Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der für sie geltenden Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage genannten Module belegen.
Anhang
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Ergänzend zu den Regelungen der jeweils aktuell gültigen Habilitationsordnung, Promotionsordnung und den fachspezifischen Bestimmungen der Bachelor-, Master- und modularisierten Lehramts-studiengänge ist zur Beschleunigung des Umlaufverfahrens in der Fakultät und der Begutachtung der o.g. Arbeiten bzw. Dokumente die Einreichung einer elektronischen Version im PDF-Format als eine einzige Datei erforderlich.
Die Einreichung der elektronischen Version hat durch den Kandidat bzw. die Kandidatin über den Quickr-Server der Fakultät für Physik und Astronomie zu erfolgen über die Internetadresse go.uni-wuerzburg.de/dekanat. Wichtige Hinweise zu den geforderten Angaben und zum Format der elektronischen Einreichung sind auf dem Server unter Online-Hilfe zum Upload oder unter dem Link https://www.physik.uni-wuerzburg.de/studium/alle-studiengaenge/pruefungen-fristen/upload-arbeiten/ zu finden.
Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Versionen 1.0 oder 1.1 (Erste Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich SP bzw. FP zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module belegen.
Anlage1
Gemäß § 3 Abs. 3 der Fachspezifischen Bestimmungen beschließt der Prüfungsausschuss im Vorgriff auf eine später zu erfolgende Änderungssatzung die folgende Erweiterung des Wahlpflichtbereiches.
Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 2.0 nach ASPO 2009 studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung aufgeführten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module belegen.
Anlage2
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Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich
Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Versionen 1.0 oder 1.1 (Erste Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich SP bzw. FP zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module(Modul-Kurzbezeichnung beachten) belegen.
Im FOKUS-Master benötigen Sie eine Teilnahme an einem Oberseminar. Solange es ein solches noch nicht gibt, gilt für Sie die folgende Ausnahmeregelung:
Als Oberseminar (4 ECTS) werden die regelmäßige Teilnahme und ein Vortrag in einem Arbeitsgruppenseminar an unserer Fakultät anerkannt. Der Betreuer des Seminars muss ein Dozent unserer Fakultät sein, und er/sie muss sowohl die regelmäßige aktive Teilnahme bestätigen als auch den Vortrag mit einer Note bewerten.
Alternativ kann man wie bisher am Mittelseminar B oder an einem Blockseminar eines Forschungsmoduls, das nicht als FP-Modul verwendet wird, teilnehmen.
1. ECTS-Gewichte in den Wahlpflichtbereichen SP und FP:
Das Verhältnis der ECTS-Punkte Forschungsmodule (FP) zu Spezialvorlesungen (SP) wird von 25:15 auf 16:24 geändert. Dabei müssen mindestens zwei Forschungsmodule belegt werden. [Anm.: ist bereits in die neueste Fassung der fachspez. Ergänzungen zur ASPO aufgenommen, 24.04.2008]
Zusätzlich belegte Forschungsmodule können als SP-Module angerechnet werden. Darüberhinaus können zusätzlich belegte Teilmodule aus FP mit mindestens 4 ECTS-Punkten ebenfalls als SP-Module eingebracht werden. Nach der Prüfungsordnung sind mindestens 5 ECTS-Punkte der SP-Module jeweils aus den beiden Bereichen Experimentelle und Theoretische Physik nachzuweisen.
2. Kursvorlesungen ExpPhys III und IV als SP-Module:
Für die FOKUS-Studierenden aus dem Diplomstudiengang (F3, F5 und F7) gilt:
Die Vorlesungen ExpPhys III und IV werden bekanntlich nicht für die Anerkennung zum Bachelor-Abschluss verlangt. Diese Vorlesungen können als SP-Module anerkannt werden.
3. "A-Vorlesungen" (fachspez. Schlüsselqualifikationen):
Die Vorlesungen Computational Physics, Astrophysik, Labor- und Messtechnik und Elektronik sind Grundvorlesungen im Bachelorstudiengang und werden nicht als SP-Module im Masterstudium anerkannt.
Allerdings gibt es für die FOKUS-Studierenden aus dem Diplomstudiengang (F3, F5 und F7) diese Ausnahme: Die Vorlesung Astrophysik kann als SP-Modul eingebracht werden, sofern sie nicht für den Bachelorabschluss verwendet wurde.
4. Oberseminar:
Solange es noch kein Oberseminar gibt, muss dafür entweder das Mittelseminar B oder ein Blockseminar aus einem Forschungsmodul, das nicht als SP-Modul verwendet wird, belegt werden.
5. Vorlesung "Magnetismus und Spintransport":
Die Vorlesung „Magnetismus und Spintransport“ der Dozenten Fauth und Schmidt wird als SP-Modul anerkannt.
6. Seminar zur experimentellen Teilchen- und Astroteilchenphysik:
Das Seminar zur experimentellen Teilchen- und Astroteilchenphysik (Trefzger) wird als SP-Modul anerkannt.
7. Studienleistungen aus der Geophysik:
Vorlesungen und Praktika zur "Geophysik" sind keine "Spezialausbildung in Forschungsbereichen der Fakultät" und können deshalb nur auf Antrag an den Prüfungsausschuss als SP-Module anerkannt werden.
Nachzuweisen sind:
- Vordiplom Physik
- Benotete Scheine der Vorlesungen
- Experimentelle Physik I: Atomphysik
- Experimentelle Physik 11: Molekülphysik
- Theoretische Physik IV: Thermodynamik und Statistische Mechanik
- 2 Scheine aus Wahlbereich P2: Angewandte Physik I, 11, 111 und Einführung in die Astrophysik
- 1 Schein aus Wahlbereich P 3: Beliebiges Fach außerhalb der Fakultät mit 6 ECTS-Punkten
- F - Praktikum Bachelor (2 Versuche)
- Bachelor Arbeit
Die Bachelor-Note wird aus folgenden Studienleistungen mit dem entsprechenden Gewicht der zugehörigen ECTS-Punkte gebildet:
- Vordiplom - Note Experimentelle Physik, Gewicht 37
- Vordiplom - Note Theoretische Physik, Gewicht 28
- Vordiplom - Note Mathematik, Gewicht 16
- Vordiplom - Note Wahlfach P1, Gewicht 8
- 2 benotete Scheine aus dem Wahlfach P2:
A 1, A 2, A 3, AP jeweiliges Gewicht 6
(Ausnahme: Studierende des 6. Fachsemesters im SS 2007, die keinen benoteten Schein aus WP2 erhalten haben)
- Projektpraktikum der
experimentellen oder theoretischen
Physik als Bachelor Arbeit, mit Seminar Gewicht 10
Der Bereich "Schlüsselqualifikation" kann nicht in die Bewertung eingehen, da dazu noch keine Module ausgewiesen sind. Auf zusätzliche mündliche Prüfungen im 6. Semester wird verzichtet. Die Scheine aus den oben genannten Vorlesungen und Seminaren sollen benotet werden; diese Noten werden im Bachelor - Zeugnis ausgewiesen. Dieses Zeugnis (Transcript of Records) enthält eine Liste aller erbrachten Studienleistungen.
Nachzuweisen sind:
- Vordiplom Nanostrukturtechnik
- Benotete Scheine der Vorlesungen
- Experimentelle Physik I: Atomphysik
- Experimentelle Physik 11: Molekülphysik
- 3 Scheine aus Wahlbereich N2 (Nanomatrix)
- 1 Schein aus Wahlbereich N 3: Beliebiges nicht-technisches Fach außerhalb der Fakultät mit 3 ECTS-Punkten
- F - Praktikum Bachelor (2 Versuche)
- Industriepraktikum mit Seminar
- Bachelor Arbeit
Die Bachelor-Note wird aus folgenden Studienleistungen mit dem entsprechenden Gewicht der zugehörigen ECTS-Punkte gebildet:
- Vordiplom - Note Experimentelle Physik, Gewicht 36
- Vordiplom - Note Theoretische Physik, Gewicht 8
- Vordiplom - Note Mathematik, Gewicht 16
- Vordiplom - Note Chemie, Gewicht 10
- 2 benotete Scheine aus dem Wahlfach N2, Module der Nanomatrix:
jeweiliges Gewicht 12 (erhöht als Ersatz für die fehlende mündliche Prüfung)
(Ausnahme: Studierende, die keinen benoteten Schein aus N2 erhalten haben)
- Projektpraktikum der Nanostrukturtechnik
als Bachelor Arbeit, mit Seminar Gewicht 10
Der Bereich "Schlüsselqualifikation" kann nicht in die Bewertung eingehen, da dazu noch keine Module ausgewiesen sind. Auf zusätzliche mündliche Prüfungen im 6. Semester wird verzichtet. Die Scheine aus den oben genannten Vorlesungen und Seminaren sollen benotet werden; diese Noten werden im Bachelor - Zeugnis ausgewiesen. Dieses Zeugnis (Transcript of Records) enthält eine Liste aller erbrachten Studienleistungen.
Bekanntmachungen Prüfungsausschuss Bachelor Physik
Gemäß § 3 Abs. 3 der Fachspezifischen Bestimmungen beschließt der Prüfungsausschuss die folgende Erweiterung des Wahlpflichtbereiches.
Studierende des Bachelor-Studiengangs Physik, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 2.0 bzw. 2.1 (Erstfassung bzw. erste Änderungssatzung nach ASPO 2009) studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der für sie geltenden Studienfach beschreibung aufgeführten Modulen die in der Anlage genannten Module belegen.
Anlage
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Studierende, die in den ab Wintersemester 2012/2013 gültigen Versionen der Bachelorstudiengänge Mathematik, Wirtschaftsmathematik, Computational Mathematics oder Mathematische Physik studieren und sich für eines der dort vorgesehenen Prüfungsteilmodule
Mündliche Prüfung/ Teilmodul (Version jeweils 2012-WS) |
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Analysis | 10-M-ANA-P | 10-M-ANB-P | 10-M-ANA-P | 10-M-ANA-P | ||||||||
Lineare Algebra | 10-M-LNA-P | 10-M-LNB-P | 10-M-LNA-P | 10-M-LNA-P | ||||||||
Reine Mathematik | 10-M-REI-P | |||||||||||
Angewandte Mathematik | 10-M-ANW-P | |||||||||||
Spezialisierung Mathematik | 10-M-SPZ-P | |||||||||||
Ergänzung Mathematik | 10-M-ERG-P | |||||||||||
Numerische Mathematik | 10-M-NUM-P | |||||||||||
Vertiefung Computational Mathematics | 10-M-VTC-P | |||||||||||
Ergänzung Computational Mathematics | 10-M-ERC-P | |||||||||||
Mathematik in der Math. Physik | 10-M-MMP | |||||||||||
Erweiterung Math. in der Math. Physik | 10-M-ERP | |||||||||||
Ergänzung Math. in der Math. Physik | 10-M-EWP | |||||||||||
zur Prüfung anmelden wollen, können dies ausschließlich
- durch persönliche Anmeldung beim Prüfer, bei der Prüferin oder der von ihm bzw. ihr benannten Sekretariatskraft
- und unter Verwendung des dazu vorgesehenen Anmeldeformulars
tun. Das Anmeldeformular kann bei den oben für die Anmeldung genannten Personen oder auf den Studienberatungswebseiten der Mathematik bezogen werden:
www.mathematik.uni-wuerzburg.de/studienberatung
-> Studierende
-> Prüfungsangelegenheiten in modularisierten Studiengängen
-> mündliche Teilmodulprüfungen
Ergänzend zu den Regelungen der jeweils aktuell gültigen Habilitationsordnung, Promotionsordnung und den fachspezifischen Bestimmungen der Bachelor-, Master- und modularisierten Lehramts-studiengänge ist zur Beschleunigung des Umlaufverfahrens in der Fakultät und der Begutachtung der o.g. Arbeiten bzw. Dokumente die Einreichung einer elektronischen Version im PDF-Format als eine einzige Datei erforderlich.
Die Einreichung der elektronischen Version hat durch den Kandidat bzw. die Kandidatin über den Quickr-Server der Fakultät für Physik und Astronomie zu erfolgen über die Internetadresse go.uni-wuerzburg.de/dekanat. Wichtige Hinweise zu den geforderten Angaben und zum Format der elektronischen Einreichung sind auf dem Server unter Online-Hilfe zum Upload oder unter dem Link https://www.physik.uni-wuerzburg.de/studium/alle-studiengaenge/pruefungen-fristen/upload-arbeiten/ zu finden.
Gemäß § 3 Abs. 3 der Fachspezifischen Bestimmungen beschließt der Prüfungsausschuss im Vorgriff auf eine später zu erfolgende Änderungssatzung die folgende Erweiterung des Wahlpflichtbereiches.
Studierende des Bachelor-Studiengangs Physik, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 2.0 nach ASPO 2009 studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung aufgeführten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module belegen.
Anlage
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Studierende aus den Bachelor-Studiengängen Version 1.x nach ASPO 2007 können die u.g. Module ersetzen durch die angegebenen Module der neuen Bachelor-Studiengänge Version 2.0 nach ASPO 2009. Zum Vollzug der Regelung und für den Eintrag der Leistungen ist in jedem Falle ein Antrag auf Anerkennung beim Dekanat zu stellen und die erforderlichen Nachweise beizufügen.
Bachelor 1.x | Bachelor 2.O | ||||||
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Veranstaltung / Modul | SWS | Inhalt | ModNr. | Veranstaltung / | SWS | ModNr. | Inhalt |
Experimentelle | 4(+2) | Mechanik, Thermodynamik, Schwingungen u. Wellen | E1 | Klassische Physik 1 | 4(+2) | KP1 | Mechanik, Wellen, Wärme |
Experimentelle | 4(+2) | Elektrik und Magnetismus | E2 | Klassische Physik 2 | 4(+2) | KP2 | Elektromagnetismus, Optik |
Experimentelle | 4(+2) | Optik, Quantenphänomene, Einführung Atomphysik | E3 | Quanten,-Atom-und Molekülphysik | 4(+2) | KM1 | Quanten, Atome, Moleküle |
Experimentelle | 4(+2) | Atom-und Molekülphysik | E4 | Quanten,-Atom-und Molekülphysik | 4(+2) | KM1 | Quanten, Atome, Moleküle |
Experimentelle | 3(+2) | Einführung i.d. Festkörperphysik | E5 | Festkörperphysik 1 | 4(+2) | KM2 | Einführung Festkörperphysik |
Experimentelle | 2(+1) | Festkörperphänomene (HL, SupraL, Magn.) | E7 | Festkörperphysik 2 | 4(+2) | FK2 | Festkörperphysik Teil 2 |
Experimentelle | 2(+1) | Kern-u. Elementar-teilchenphysik | E6 | Kern-und Elementarteilchen-physik | 2(+1) | KET | Kerne, Elementar-teilchen |
Unbeschadet von den o.g. Regelungen sind die jeweilig für den zum Zeitpunkt der Aufnahme des Studiums oder des Fachwechsels geltenden fachspezifischen Bestimmungen (FSB) und die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge an der Universität Würzburg (ASPO) zu beachten.
Der Prüfungsausschuss setzt die Rücktrittsfrist für die Anmeldung zu Prüfungen (z.B. modulübergreifende Prüfungen Bachelor 1.x, semesterübergreifende Modulprüfungen Bachelor 2.x, etc.) auf spätestens 10 Werktage vor dem jeweiligen Prüfungstermin fest.
Die Studierende können gem. § 24 und § 27 ASPO von einer angemeldeten Prüfung nur innerhalb der oben genannten Frist wirksam zurücktreten. Dabei hat der Rücktritt schriftlich beim Prüfungsamt durch eine Erklärung gegenüber dem Prüfungsausschuss zu erfolgen. Die Erklärung kann insbesondere auch in elektronischer Form abgegeben werden und bedarf nicht der Angabe von Gründen. Tritt der Prüfling nach dem Ablauf dieser Frist zurück oder versäumt er die Prüfung, so gilt die jeweilige Prüfung, zu der er zugelassen worden ist, insgesamt als abgelegt und nicht bestanden.
Unbeschadet von den o.g. Regelungen sind die jeweilig für den zum Zeitpunkt der Aufnahme des Studiums oder des Fachwechsels geltenden fachspezifischen Bestimmungen (FSB) und die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge an der Universität Würzburg (ASPO) zu beachten. Insbesondere wird unter Bezugnahme auf diesen Beschluss auch auf die verbindlichen Regelungen des § 19 Anmeldung zu Prüfungen, Belegung von Modulen und § 27 Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß der ASPO hingewiesen.
Der/Die Studierende hat Analysis I und Lineare Algebra I (10-M-ANA-1, 10-M-LNA-1) erbracht:
Anerkennung ohne Benotung der Veranstaltungen "Mathematik für Studierende der Physik" (1O-M-PHY1, 10-M-PHY2) als Äquivalent zu "Analysis I" und "Lineare Algebra I" (1O-M-ANA-1 und 10-M-LNA-1) aus dem Bachelor-Studiengang der Mathematik.
Der/Die Studierende hat alle Teilmodule der Module Analysis und Lineare Algebra (10-M-ANA-1, 10-M-LNA-1, 10-M-ANA-2, 10-M-LNA-2) erbracht:
Anerkennung des Hauptmodules "Mathematik 1 für Studierende der Physik" (10-M-PHY1) als Äquivalent für Analysis und Lineare Algebra (10-M-ANA und 10-M-LNA) aus dem Bachelor-Studiengang der Mathematik. Somit wurden 17+14 = 31 ECTS unter Anwendung numerischer Notenvergabe erworben. Die Module 10-M-PHY1 und 10-M-PHY2 und entweder 11-MP13 oder 11-MP14 können mit 10+8+8 = 26 ECTS angerechnet werden wobei sich die Note aus dem gewichteten Mittelwert der beiden Modulnoten aus 10-M-ANA und 10-M-LNA errechnet und als Note für jedes der drei genannten Module herangezogen wird. Die Module 11-MP14 oder 11-MP13 sind hierbei noch zu erbringen und anschließend wird die reguläre Teilbereichsnotenbildung angewendet.
Der/Die Studierende hat die vollständigen Module Analysis und Lineare Algebra (10-M-ANA-1, 10-M-LNA-1, 10-M-ANA-2, 10-M-LNA-2) und den Vorkurs sowie das Propädeutikum (10-M-VKM und 10-M-PPM) erbracht:
Durch den zusätzlichen Vorkurs und das Propädeutikum (l0-M-VKM und 10-M-PPM) erwerben die Studierenden 1 + 2 = 3 ECTS mehr, d.h. also insgesamt 34 ECTS. In diesem Falle wird ein gewichteter Mittelwert ermittelt, der sich aus den beiden unbenoteten Modulen (bestanden/nicht bestanden) 10-M-ANA und 10-M-LNA als Teilbereichsnote aus der Mathematik ergibt. Dort müssen in der Regel aus den Modulen 10-M-PHY1, 10-M-PHY2, 11-MPI3 und 11-MPI4 10+8+8+8 = 34 ECTS insgesamt erbracht werden.
Unbeschadet von den O.g. Regelungen sind die jeweilig für den zum Zeitpunkt der Aufnahme des Studiums oder des Fachwechsels geltenden Studien- und Prüfungsordnungen bzw. die fachspezifischen Bestimmungen (FSB) und die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge an der Universität Würzburg (ASPO) zu beachten.
Studien- und Prüfungsleistungen, welche in Inhalt, Art und Umfang der Lehrveranstaltung(en) und auch der zugehörigen Prüfung vergleichbar mit denen aus den Bachelorstudiengängen sind, können auf begründeten Antrag an den Prüfungsausschuss bis in voller Höhe der erforderlichen ECTS-Punkte des Bachelor-Studiengangs anerkannt werden.
Dies betrifft insbesondere alle unbenoteten Studien-und Prüfungsleistungen zu Teilmodulen der physikalischen und ingenieurwissenchaftlichen Praktika (insbesondere die Teilmodule 11-PGA-1, 11-PGA-2, 11-PGA-3, 11-PGB-1, 11-PGB-2, 11-PGB-3, 11-PFB-1, 11-PFB-2, 11-PFI-1). Diese Studien- und Prüfungsleistungen sind in vollem Umfang anrechenbar.
Eine generelle Anerkennung für Studienleistungen ohne Noten, d.h. z.B. in Diplomstudiengängen erbrachten Studienleistungen ohne zugehörige benotete Prüfungsleistungen, kann nicht erfolgen. Dies betrifft z.B. in Diplom Studiengängen der Physik und Nanostrukturtechnik erbrachte Studienleistungen ohne benote Prüfungsleistung (z.B. ehemalig: „Einführung in die Physik I“, jetzt: „Experimentelle Physik 1, 11-E1“), insbesondere insofern im Rahmen der Bachelor-Studiengänge eine numerische Benotung vorgesehen ist.
Unbeschadet von den o.g. Regelungen sind die jeweilig für den Studiengang geltenden fachspezifischen Bestimmungen (FSB) und die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Würzburg (ASPO) zu beachten.
1) Einsichtnahme in Klausuren
Anträge zur Einsichtnahme sind schriftlich, d.h. in Papierform und unterschrieben, spätestens zwei Wochen nach Bekanntgabe der Klausurergebnisse beim Prüfungsausschuss bzw. Dekanat einzureichen. Nach Ablauf der Frist werden die Anträge gesammelt an den Dozenten weiterleiten.
Wenn es sich um viele Studenten handelt, wird dann auf der Homepage der Lehrveranstaltung und per Aushang ein Termin zur Einsicht bekannt gegeben. Das Anfertigen von Kopien ist nicht gestattet, auch nicht auszugsweise. Einsprüche werden nicht während der Einsichtnahme entgegengenommen (siehe unten).
Die gegenüber der ASPO kurz angelegte Frist dient auch dazu, dass die Studenten noch vor der Nachklausur die Möglichkeit einer Einsichtnahme haben. Trotzdem kann daraus kein Anspruch abgeleitet werden, dass die Einsichtnahme vor der Nachklausur stattfinden muss.
2) Einsprüche gegen die Bewertung einer Klausur
Einsprüche sind schriftlich inkl. Begründung an den Prüfungsausschussvorsitzenden zu richten, aber nur, wenn sich durch eine möglicherweise irrtümliche Korrektur die Note verschlechtert hat. Der Prüfungsausschuss leitet den Einspruch an den Dozenten zur Überprüfung weiter. Da der Notenschlüssel und das Bewertungsschema in der Verantwortung des Dozenten liegt, liegt auch die Überprüfung der Korrektur in dessen Verantwortungsbereich. Die Überprüfung kann nach Maßgabe des Dozenten die gesamte Korrektur der Klausur umfassen, also möglicherweise können Punkte an anderer Stelle verrechnet werden. Das Ergebnis der Überprüfung wird dem Studenten/der Studentin - und in Kopie dem Prüfungsausschuss - mitgeteilt.
3) Anerkennungsregelungen für FOKUS-Studenten
Die im Diplomstudiengang erbrachten Studienleistungen der FOKUS-Studenten sollen gemäß folgendem Anrechnungsschlüssel in das Transcript of Records übernommen werden
Anrechnung Leistungen bis zum Vordiplom: 4 Semester * 30 ECTS = 120 ECTS
Anrechnung 4 Vordiplomsprüfungen: insgesamt 10 ECTS
Diese Anerkennungsregelung gilt auch rückwirkend.
1.) Schriftliche BA-Arbeit.
Für die FOKUS-Studenten werden jetzt schon BA-Arbeiten angeboten, die für das reguläre BA-Studium eigentlich erst in einigen Semestern auf uns zukommen. (Erinnerung: Dauer 6+2 Wochen, Anmeldung zu Beginn, Bestätigung der Annahme durch den betreuenden Hochschullehrer beim Dekanat. Es werden zwei gebundene Exemplare und zwei elektronische Datenträger (CD mit PDF) abgegeben. Es gibt nur ein Gutachten, nämlich vom betreuenden Hochschullehrer).
Empfehlung: Der Umfang der schriftlichen Arbeit sollte ca. 25 Textseiten betragen, dazu kommen eine halbseitige Zusammenfassung, das Literaturverzeichnis etc. und die von der Prüfungsordnung (ASPO) geforderte schriftliche Versicherung des Verfassers.
2.) Klausuren zu Grundvorlesungen.
Zu jeder großen Grundvorlesung werden eine Klausur am Ende der Vorlesung und eine Nachklausur zu Beginn der Vorlesungszeit des folgenden Semesters angeboten.
Die Bekanntgabe der Rahmenbedingungen (Termin, Dauer, Prüfungsart, erlaubte Hilfsmittel) hat gemäß der ASPO übrigens spät. bis 2 Wochen nach Vorlesungsbeginn (d.h. 29.10.2007 für das WS 2007/08) zu erfolgen.
Die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen ist Voraussetzung für die Zulassung zur Klausur und Nachklausur. Die Kriterien für ein Bestehen der Übungen setzt der Dozent zu Beginn der Vorlesung fest. Die Bewertung aus den Übungen geht aber nicht in die Modulnote ein.
Die durch die Übungsteilnahme erworbene Zulassung zur Klausur gilt max. 1/2 Jahr, d.h. für die Teilnahme an der Klausur im folgenden Jahr müssen auch die Übungen wiederholt werden.
Wenn jemand an der Klausur nicht teilnimmt, gilt sie für ihn/sie als nicht bestanden. Nur wer die erste Klausur nicht bestanden hat (oder nicht daran teilgenommen hat), kann an der Nachklausur teilnehmen, d.h. die Nachklausur kann und darf (ASPO) nicht der Notenverbesserung dienen.
Für die Benotung einer Klausur ist vom jeweiligen Dozenten eigenverantwortlich eine Musterlösung mit Zuordnung der erreichbaren Punkte zu den Aufgaben zu erstellen. Der Klausurstoff soll sich in der Regel eng an den Übungen orientieren.
Der Schwierigkeitsgrad einer Klausur sollte möglichst so gewählt werden, dass die besten Studenten die volle Punktzahl erreichen können. Weiterhin sollen Klausuren zu Veranstaltungen nach dem zweiten Semester von allen Studenten, die an den Übungen erfolgreich mitgearbeitet haben, bestanden werden können.
3.) Benotung von Seminaren.
Es gibt nur ganze Noten. Neben den Vortrag und der Diskussion sollte die weitere Mitarbeit (Fragen, Diskussion, etc.) bei der Notengebung berücksichtigt werden. Möglichkeiten, diese besonders zu fördern, bestehen z.B. in "eingeladenen Fragen" oder in der Auswahl eines studentischen Diskussionsleiters.
4.) Benotung von Praktika.
Praktika werden nicht benotet.
1.) Beginn der BA-Arbeit
Der Studierende hat unmittelbar zu Beginn der (experimentellen oder theoretischen) BA-Arbeit, spätestens nach der Einweisung durch den Dozenten, diese im Dekanat anzumelden. Der Dozent bestätigt die Annahme der Arbeit, gegebenenfalls elektronisch.
2.) Bearbeitungsdauer der BA-Arbeit
Die Gesamtbearbeitungsdauer, inkl. Anfertigung der schriftlichen Arbeit, beträgt 2 Monate. Eine Verlängerung wird nur in begründeten Ausnahmefällen gewährt, sofern diese nicht von dem Studenten oder der Studentin verschuldet sind.
3.) Vortrag über die BA-Arbeit
Bestandteil des Begutachtungsverfahrens ist ein Vortrag des Studenten oder der Studentin über seine bzw. ihre BA-Arbeit in der Arbeitsgruppe, in der die Arbeit angefertigt wurde. Dieser Vortrag kann nach Abgabe der Arbeit gehalten werden. Der Vortrag wird auf dem Gutachtenbogen durch den Gutachter bestätigt.
4.) Umfang der BA-Arbeit (Erinnerung)
Festlegung aus den Empfehlungen vom 24.09.2007 der BA-Ausschüsse Physik und Nanostrukturtechnik:
"Der Umfang der schriftlichen Arbeit sollte ca. 25 Textseiten betragen, dazu kommen eine halbseitige Zusammenfassung, das Literaturverzeichnis etc. und die von der Prüfungsordnung (ASPO) geforderte schriftliche Versicherung des Verfassers."
Nachzuweisen sind:
- Vordiplom Physik
- Benotete Scheine der Vorlesungen
- Experimentelle Physik I: Atomphysik
- Experimentelle Physik 11: Molekülphysik
- Theoretische Physik IV: Thermodynamik und Statistische Mechanik
- 2 Scheine aus Wahlbereich P2: Angewandte Physik I, 11, 111 und Einführung in die Astrophysik
- 1 Schein aus Wahlbereich P 3: Beliebiges Fach außerhalb der Fakultät mit 6 ECTS-Punkten
- F - Praktikum Bachelor (2 Versuche)
- Bachelor Arbeit
Die Bachelor-Note wird aus folgenden Studienleistungen mit dem entsprechenden Gewicht der zugehörigen ECTS-Punkte gebildet:
- Vordiplom - Note Experimentelle Physik, Gewicht 37
- Vordiplom - Note Theoretische Physik, Gewicht 28
- Vordiplom - Note Mathematik, Gewicht 16
- Vordiplom - Note Wahlfach P1, Gewicht 8
- 2 benotete Scheine aus dem Wahlfach P2:
A 1, A 2, A 3, AP jeweiliges Gewicht 6
(Ausnahme: Studierende des 6. Fachsemesters im SS 2007, die keinen benoteten Schein aus WP2 erhalten haben)
- Projektpraktikum der
experimentellen oder theoretischen
Physik als Bachelor Arbeit, mit Seminar Gewicht 10
Der Bereich "Schlüsselqualifikation" kann nicht in die Bewertung eingehen, da dazu noch keine Module ausgewiesen sind. Auf zusätzliche mündliche Prüfungen im 6. Semester wird verzichtet. Die Scheine aus den oben genannten Vorlesungen und Seminaren sollen benotet werden; diese Noten werden im Bachelor - Zeugnis ausgewiesen. Dieses Zeugnis (Transcript of Records) enthält eine Liste aller erbrachten Studienleistungen.
Bekanntmachungen Prüfungsausschuss Master Physik
Gemäß § 9 Abs. 3 der Fachspezifischen Bestimmungen beschließt der Prüfungsausschuss die folgende Erweiterung des Wahlpflichtbereiches.
Studierende des Master-Studiengangs Physik, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 2.0 nach ASPO 2009 studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der für sie geltenden Studienfachbeschreibung aufgeführten Modulen die in der Anlage genannten Module belegen.
Anlage
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Studierende des Master-Studiengangs Physik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 1.2 (2. Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der für sie geltenden Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage genannten Module belegen.
Anlage
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Ergänzend zu den Regelungen der jeweils aktuell gültigen Habilitationsordnung, Promotionsordnung und den fachspezifischen Bestimmungen der Bachelor-, Master- und modularisierten Lehramts-studiengänge ist zur Beschleunigung des Umlaufverfahrens in der Fakultät und der Begutachtung der o.g. Arbeiten bzw. Dokumente die Einreichung einer elektronischen Version im PDF-Format als eine einzige Datei erforderlich.
Die Einreichung der elektronischen Version hat durch den Kandidat bzw. die Kandidatin über den Quickr-Server der Fakultät für Physik und Astronomie zu erfolgen über die Internetadresse go.uni-wuerzburg.de/dekanat. Wichtige Hinweise zu den geforderten Angaben und zum Format der elektronischen Einreichung sind auf dem Server unter Online-Hilfe zum Upload oder unter dem Link https://www.physik.uni-wuerzburg.de/studium/alle-studiengaenge/pruefungen-fristen/upload-arbeiten/ zu finden.
Studierende des Master-Studiengangs Physik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 1.2 (2. Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich SP bzw. NP zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module belegen.
Anlage1
Gemäß § 3 Abs. 3 der Fachspezifischen Bestimmungen beschließt der Prüfungsausschuss im Vorgriff auf eine später zu erfolgende Änderungssatzung die folgende Erweiterung des Wahlpflichtbereiches.
Studierende des Master-Studiengangs Physik, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 2.0 nach ASPO 2009 studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung aufgeführten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module belegen.
Anlage2
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Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Versionen 1.0 oder 1.1 (Erste Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich SP bzw. FP zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module belegen.
Anlage1
Gemäß § 3 Abs. 3 der Fachspezifischen Bestimmungen beschließt der Prüfungsausschuss im Vorgriff auf eine später zu erfolgende Änderungssatzung die folgende Erweiterung des Wahlpflichtbereiches.
Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 2.0 nach ASPO 2009 studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung aufgeführten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module belegen.
Anlage2
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Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Versionen 1.0 oder 1.1 (Erste Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich SP bzw. FP zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module (Modul-Kurzbezeichnung beachten) belegen.
Studierende des Master-Studiengangs Physik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 1.2 (2. Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich SP bzw. NP zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module (Modul-Kurzbezeichnung beachten) belegen.
Anlage
1. ECTS-Gewichte in den Wahlpflichtbereichen SP und FP:
Das Verhältnis der ECTS-Punkte Forschungsmodule (FP) zu Spezialvorlesungen (SP) wird von 25:15 auf 16:24 geändert. Dabei müssen mindestens zwei Forschungsmodule belegt werden. [Anm.: ist bereits in die neueste Fassung der fachspez. Ergänzungen zur ASPO aufgenommen, 24.04.2008]
Zusätzlich belegte Forschungsmodule können als SP-Module angerechnet werden. Darüberhinaus können zusätzlich belegte Teilmodule aus FP mit mindestens 4 ECTS-Punkten ebenfalls als SP-Module eingebracht werden. Nach der Prüfungsordnung sind mindestens 5 ECTS-Punkte der SP-Module jeweils aus den beiden Bereichen Experimentelle und Theoretische Physik nachzuweisen.
2. Kursvorlesungen ExpPhys III und IV als SP-Module:
Für die FOKUS-Studierenden aus dem Diplomstudiengang (F3, F5 und F7) gilt:
Die Vorlesungen ExpPhys III und IV werden bekanntlich nicht für die Anerkennung zum Bachelor-Abschluss verlangt. Diese Vorlesungen können als SP-Module anerkannt werden.
3. "A-Vorlesungen" (fachspez. Schlüsselqualifikationen):
Die Vorlesungen Computational Physics, Astrophysik, Labor- und Messtechnik und Elektronik sind Grundvorlesungen im Bachelorstudiengang und werden nicht als SP-Module im Masterstudium anerkannt.
Allerdings gibt es für die FOKUS-Studierenden aus dem Diplomstudiengang (F3, F5 und F7) diese Ausnahme: Die Vorlesung Astrophysik kann als SP-Modul eingebracht werden, sofern sie nicht für den Bachelorabschluss verwendet wurde.
4. Oberseminar:
Solange es noch kein Oberseminar gibt, muss dafür entweder das Mittelseminar B oder ein Blockseminar aus einem Forschungsmodul, das nicht als SP-Modul verwendet wird, belegt werden.
5. Vorlesung "Magnetismus und Spintransport":
Die Vorlesung „Magnetismus und Spintransport“ der Dozenten Fauth und Schmidt wird als SP-Modul anerkannt.
6. Seminar zur experimentellen Teilchen- und Astroteilchenphysik:
Das Seminar zur experimentellen Teilchen- und Astroteilchenphysik (Trefzger) wird als SP-Modul anerkannt.
7. Studienleistungen aus der Geophysik:
Vorlesungen und Praktika zur "Geophysik" sind keine "Spezialausbildung in Forschungsbereichen der Fakultät" und können deshalb nur auf Antrag an den Prüfungsausschuss als SP-Module anerkannt werden.
Nachzuweisen sind:
- Vordiplom Physik
- Benotete Scheine der Vorlesungen
- Experimentelle Physik I: Atomphysik
- Experimentelle Physik 11: Molekülphysik
- Theoretische Physik IV: Thermodynamik und Statistische Mechanik
- 2 Scheine aus Wahlbereich P2: Angewandte Physik I, 11, 111 und Einführung in die Astrophysik
- 1 Schein aus Wahlbereich P 3: Beliebiges Fach außerhalb der Fakultät mit 6 ECTS-Punkten
- F - Praktikum Bachelor (2 Versuche)
- Bachelor Arbeit
Die Bachelor-Note wird aus folgenden Studienleistungen mit dem entsprechenden Gewicht der zugehörigen ECTS-Punkte gebildet:
- Vordiplom - Note Experimentelle Physik, Gewicht 37
- Vordiplom - Note Theoretische Physik, Gewicht 28
- Vordiplom - Note Mathematik, Gewicht 16
- Vordiplom - Note Wahlfach P1, Gewicht 8
- 2 benotete Scheine aus dem Wahlfach P2:
A 1, A 2, A 3, AP jeweiliges Gewicht 6
(Ausnahme: Studierende des 6. Fachsemesters im SS 2007, die keinen benoteten Schein aus WP2 erhalten haben)
- Projektpraktikum der
experimentellen oder theoretischen
Physik als Bachelor Arbeit, mit Seminar Gewicht 10
Der Bereich "Schlüsselqualifikation" kann nicht in die Bewertung eingehen, da dazu noch keine Module ausgewiesen sind. Auf zusätzliche mündliche Prüfungen im 6. Semester wird verzichtet. Die Scheine aus den oben genannten Vorlesungen und Seminaren sollen benotet werden; diese Noten werden im Bachelor - Zeugnis ausgewiesen. Dieses Zeugnis (Transcript of Records) enthält eine Liste aller erbrachten Studienleistungen.
Bekanntmachungen Prüfungsausschuss Diplom Physik
Ergänzend zu den Regelungen der jeweils aktuell gültigen Habilitationsordnung, Promotionsordnung und den fachspezifischen Bestimmungen der Bachelor-, Master- und modularisierten Lehramts-studiengänge ist zur Beschleunigung des Umlaufverfahrens in der Fakultät und der Begutachtung der o.g. Arbeiten bzw. Dokumente die Einreichung einer elektronischen Version im PDF-Format als eine einzige Datei erforderlich.
Die Einreichung der elektronischen Version hat durch den Kandidat bzw. die Kandidatin über den Quickr-Server der Fakultät für Physik und Astronomie zu erfolgen über die Internetadresse go.uni-wuerzburg.de/dekanat. Wichtige Hinweise zu den geforderten Angaben und zum Format der elektronischen Einreichung sind auf dem Server unter Online-Hilfe zum Upload oder unter dem Link https://www.physik.uni-wuerzburg.de/studium/alle-studiengaenge/pruefungen-fristen/upload-arbeiten/ zu finden.
Studierende aus den Diplom-Studiengängen der Fakultät, welche zum WS 2009/10 im 5. Fachsemester oder einem höheren Fachsemester eingeschrieben sind, können die u.g. Lehrveranstaltungen der auslaufenden Diplomstudiengänge ersetzen durch die angegebenen Module der neuen BachelorStudiengänge:
Veranstaltungen Diplom-Studiengang Module Bachelor-Studiengang PO
Experimentelle Physik 1 (ESD) entspricht Experimentelle Physik 4 (E4, im 55)
Experimentelle Physik 2 (E6D) entspricht Experimentelle Physik S (ES, im W5)
Experimentelle Physik 3 (ED7) entspricht Experimentelle Physik 7 (E7, im 55)
Unbeschadet von den o.g. Regelungen sind die jeweilig für den zum Zeitpunkt der Aufnahme des Studiums oder des Fachwechsels geltenden Studien- und Prüfungsordnungen bzw. die fachspezifischen Bestimmungen (FSB) und die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Würzburg (ASPO) aus dem Jahre 2007 zu beachten.
Bekanntmachungen Prüfungsausschuss Bachelor Nanostrukturtechnik
Gemäß § 3 Abs. 3 der Fachspezifischen Bestimmungen beschließt der Prüfungsausschuss die folgende Erweiterung des Wahlpflichtbereiches.
Studierende des Bachelor-Studiengangs Nanostrukturtechnik, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 2.0 bzw. 2.1 (Erstfassung bzw. erste Änderungssatzung nach ASPO 2009) studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der für sie geltenden Studienfachbeschreibung aufgeführten Modulen die in der Anlage genannten Module belegen.
Studierende, die in den ab Wintersemester 2012/2013 gültigen Versionen der Bachelorstudiengänge Mathematik, Wirtschaftsmathematik, Computational Mathematics oder Mathematische Physik studieren und sich für eines der dort vorgesehenen Prüfungsteilmodule
Mündliche Prüfung/ Teilmodul (Version jeweils 2012-WS) |
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Analysis | 10-M-ANA-P | 10-M-ANB-P | 10-M-ANA-P | 10-M-ANA-P | ||||||||
Lineare Algebra | 10-M-LNA-P | 10-M-LNB-P | 10-M-LNA-P | 10-M-LNA-P | ||||||||
Reine Mathematik | 10-M-REI-P | |||||||||||
Angewandte Mathematik | 10-M-ANW-P | |||||||||||
Spezialisierung Mathematik | 10-M-SPZ-P | |||||||||||
Ergänzung Mathematik | 10-M-ERG-P | |||||||||||
Numerische Mathematik | 10-M-NUM-P | |||||||||||
Vertiefung Computational Mathematics | 10-M-VTC-P | |||||||||||
Ergänzung Computational Mathematics | 10-M-ERC-P | |||||||||||
Mathematik in der Math. Physik | 10-M-MMP | |||||||||||
Erweiterung Math. in der Math. Physik | 10-M-ERP | |||||||||||
Ergänzung Math. in der Math. Physik | 10-M-EWP | |||||||||||
zur Prüfung anmelden wollen, können dies ausschließlich
- durch persönliche Anmeldung beim Prüfer, bei der Prüferin oder der von ihm bzw. ihr benannten Sekretariatskraft
- und unter Verwendung des dazu vorgesehenen Anmeldeformulars
tun. Das Anmeldeformular kann bei den oben für die Anmeldung genannten Personen oder auf den Studienberatungswebseiten der Mathematik bezogen werden:
www.mathematik.uni-wuerzburg.de/studienberatung
-> Studierende
-> Prüfungsangelegenheiten in modularisierten Studiengängen
-> mündliche Teilmodulprüfungen
Ergänzend zu den Regelungen der jeweils aktuell gültigen Habilitationsordnung, Promotionsordnung und den fachspezifischen Bestimmungen der Bachelor-, Master- und modularisierten Lehramts-studiengänge ist zur Beschleunigung des Umlaufverfahrens in der Fakultät und der Begutachtung der o.g. Arbeiten bzw. Dokumente die Einreichung einer elektronischen Version im PDF-Format als eine einzige Datei erforderlich.
Die Einreichung der elektronischen Version hat durch den Kandidat bzw. die Kandidatin über den Quickr-Server der Fakultät für Physik und Astronomie zu erfolgen über die Internetadresse go.uni-wuerzburg.de/dekanat. Wichtige Hinweise zu den geforderten Angaben und zum Format der elektronischen Einreichung sind auf dem Server unter Online-Hilfe zum Upload oder unter dem Link https://www.physik.uni-wuerzburg.de/studium/alle-studiengaenge/pruefungen-fristen/upload-arbeiten/ zu finden.
Gemäß § 3 Abs. 3 der Fachspezifischen Bestimmungen beschließt der Prüfungsausschuss im Vorgriff auf eine später zu erfolgende Änderungssatzung die folgende Erweiterung des Wahlpflichtbereiches.
Studierende des Bachelor-Studiengangs Nanostrukturtechnik, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 2.0 nach ASPO 2009 studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung aufgeführten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module belegen.
Anhang
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Äquivalenz von Modulen aus der Theoretischen Physik
Studierende des Bachelor-Studiengangs Nanostrukturtechnik (Abschluss B.Sc.) können das aus zwei Teilmodulen bestehende Modul Theoretische Physik 1 und 2 (11-TPN) durch das erfolgreiche Absolvieren der beiden Teilmodule Quantenmechanik (11-TQM-2 I 11-QM-1) und Statistik und Thermodynamik (11-STE-1 I 11-ST) aus dem Bachelor-Studiengang Physik ersetzen.
Zum Vollzug der Regelung und für den Eintrag der oben genannten Leistungen ist in jedem Falle ein Antrag auf Anerkennung beim Dekanat zu stellen und die erforderlichen Leistungsnachweise im Original beizufügen.
Unbeschadet von den o.g. Regelungen sind die jeweilig für den zum Zeitpunkt der Aufnahme des Studiums oder des Fachwechsels geltenden fachspezifischen Bestimmungen (FSB) und die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge an der Universität Würzburg (ASPO) zu beachten.
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Studierende aus den Bachelor-Studiengängen Version 1.x nach ASPO 2007 können die u.g. Module ersetzen durch die angegebenen Module der neuen Bachelor-Studiengänge Version 2.0 nach ASPO 2009. Zum Vollzug der Regelung und für den Eintrag der Leistungen ist in jedem Falle ein Antrag auf Anerkennung beim Dekanat zu stellen und die erforderlichen Nachweise beizufügen.
Bachelor 1.x | Bachelor 2.O | ||||||
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Veranstaltung / Modul | SWS | Inhalt | ModNr. | Veranstaltung / | SWS | ModNr. | Inhalt |
Experimentelle | 4(+2) | Mechanik, Thermodynamik, Schwingungen u. Wellen | E1 | Klassische Physik 1 | 4(+2) | KP1 | Mechanik, Wellen, Wärme |
Experimentelle | 4(+2) | Elektrik und Magnetismus | E2 | Klassische Physik 2 | 4(+2) | KP2 | Elektromagnetismus, Optik |
Experimentelle | 4(+2) | Optik, Quantenphänomene, Einführung Atomphysik | E3 | Quanten,-Atom-und Molekülphysik | 4(+2) | KM1 | Quanten, Atome, Moleküle |
Experimentelle | 4(+2) | Atom-und Molekülphysik | E4 | Quanten,-Atom-und Molekülphysik | 4(+2) | KM1 | Quanten, Atome, Moleküle |
Experimentelle | 3(+2) | Einführung i.d. Festkörperphysik | E5 | Festkörperphysik 1 | 4(+2) | KM2 | Einführung Festkörperphysik |
Experimentelle | 2(+1) | Festkörperphänomene (HL, SupraL, Magn.) | E7 | Festkörperphysik 2 | 4(+2) | FK2 | Festkörperphysik Teil 2 |
Experimentelle | 2(+1) | Kern-u. Elementar-teilchenphysik | E6 | Kern-und Elementarteilchen-physik | 2(+1) | KET | Kerne, Elementar-teilchen |
Unbeschadet von den o.g. Regelungen sind die jeweilig für den zum Zeitpunkt der Aufnahme des Studiums oder des Fachwechsels geltenden fachspezifischen Bestimmungen (FSB) und die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge an der Universität Würzburg (ASPO) zu beachten.
Der Prüfungsausschuss setzt die Rücktrittsfrist für die Anmeldung zu Prüfungen (z.B. modulübergreifende Prüfungen Bachelor 1.x, semesterübergreifende Modulprüfungen Bachelor 2.x, etc.) auf spätestens 10 Werktage vor dem jeweiligen Prüfungstermin fest.
Die Studierende können gem. § 24 und § 27 ASPO von einer angemeldeten Prüfung nur innerhalb der oben genannten Frist wirksam zurücktreten. Dabei hat der Rücktritt schriftlich beim Prüfungsamt durch eine Erklärung gegenüber dem Prüfungsausschuss zu erfolgen. Die Erklärung kann insbesondere auch in elektronischer Form abgegeben werden und bedarf nicht der Angabe von Gründen. Tritt der Prüfling nach dem Ablauf dieser Frist zurück oder versäumt er die Prüfung, so gilt die jeweilige Prüfung, zu der er zugelassen worden ist, insgesamt als abgelegt und nicht bestanden.
Unbeschadet von den o.g. Regelungen sind die jeweilig für den zum Zeitpunkt der Aufnahme des Studiums oder des Fachwechsels geltenden fachspezifischen Bestimmungen (FSB) und die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge an der Universität Würzburg (ASPO) zu beachten. Insbesondere wird unter Bezugnahme auf diesen Beschluss auch auf die verbindlichen Regelungen des § 19 Anmeldung zu Prüfungen, Belegung von Modulen und § 27 Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß der ASPO hingewiesen.
Studierende des Bachelor-Studiengangs Nanostrukturtechnik (Abschluss B.Sc.) können das aus zwei Teilmodulen bestehende Modul Theoretische Physik 1 und 2 Nanostrukturtechnik (11-TPN), durch das erfolgreiche Absolvieren der beiden Module Mechanik und Quantenmechanik (11-TQM) und Statistik, Thermodynamik und Elektrodynamik (11-STE) aus dem Bachelor-Studiengang Physik ersetzen.
Zum Vollzug der Regelung und für den Eintrag der oben genannten Leistungen ist in jedem Falle ein Antrag auf Anerkennung beim Dekanat zu stellen und die erforderlichen Nachweise beizufügen.
Unbeschadet von den o.g. Regelungen sind die jeweilig für den zum Zeitpunkt der Aufnahme des Studiums oder des Fachwechsels geltenden fachspezifischen Bestimmungen (FSB) und die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge an der Universität Würzburg (ASPO) zu beachten.
Regelung zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen bei einem Wechsel aus dem Studiengang Nanostrukturtechnik ASPO 2007 (Version 1.1 bzw. 1.2) in den Studiengang Nanostrukturtechnik ASPO 2009 (Version 2.0)
Der Prüfungsausschuss Nanostrukturtechnik hat nach ausführlicher Beratung und auch aufgrund der konstruktiven Beiträge im Rahmen der letzten Infoveranstaltung am 13.07.2010 die folgende Regelung für die Anerkennung beim Wechsel der Prüfungsordnung beschlossen:
Nach der neuen Ordnung (Version 2.0) müssen Studierende im ersten und zweiten Semester das Modul 10-M-NST12 (Mathematik) mit insgesamt 16 ECTS-Punkten ablegen. Sofern die Studierenden nach alter Ordnung (Versionen1.1 oder 1.2) die Mathe für Ingenieure I (1 0-M-NST1) und die Mathematischen Methoden I und II (11-MRN) mit insgesamt 10 ECTS-Punkten erfolgreich abgelegt haben, kann dieses als gleichwertig anerkannt werden, d.h. 10-M-NST1 + 11-MRN = 10-MNST12
Sollte ein Studierender die Mathe I (10-M-NST1) nicht erfolgreich abgeschlossen haben, kann die Mathe I durch Mathe II (10-M-NST2) ersetzt werden, d.h. in diesem Falle gilt 10-M-NST2 + 11-MRN = 10-MNST12
Wenn sowohl die Mathe I und die Mathe II erfolgreich besucht wurden, kann auf schriftlich begründeten Antrag an den Prüfungsausschuss eines der beiden Module für die Mathe III (11-MPI3) anerkannt werden, d.h. M-NST1 oder 10MNST-2 = 11-MPI3.
Wenn ein Studierender im WS 2009/10 und SS 2010 erfolgreich die Einführung Nanostrukturtechnik abgelegt hat, wird diese vollwertig als 11-EIN mit 6 ECTS anerkannt.
Bachelor-Studierende des Studiengangs Nanostrukturtechnik mit Studien beginn WS 07/08, WS 08/09, WS 09/10 können
- an Stelle des Studienmoduls (11-T1) das Studienmodul (11-T4) bestehen. Das Modul 11-T4 wird dann allerdings nicht mehr als fachspezifische Schlüsselqualifikation anerkannt (siehe unten!)
- das Modul "Elektrodynamik" (11-T2) durch das neue Modul "Elektrodynamik und Thermodynamik" (11-TPN) ersetzen.
Unbeschadet von den O.g. Regelungen sind die jeweilig für den zum Zeitpunkt der Aufnahme des Studiums oder des Fachwechsels geltenden fachspezifischen Bestimmungen (FSB) und die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge an der Universität Würzburg (ASPO) zu beachten.
Der/Die Studierende hat Analysis I und Lineare Algebra I (10-M-ANA-1, 10-M-LNA-1) erbracht:
Anerkennung ohne Benotung der Veranstaltungen "Mathematik für Studierende der Physik" (1O-M-PHY1, 10-M-PHY2) als Äquivalent zu "Analysis I" und "Lineare Algebra I" (1O-M-ANA-1 und 10-M-LNA-1) aus dem Bachelor-Studiengang der Mathematik.
Der/Die Studierende hat alle Teilmodule der Module Analysis und Lineare Algebra (10-M-ANA-1, 10-M-LNA-1, 10-M-ANA-2, 10-M-LNA-2) erbracht:
Anerkennung des Hauptmodules "Mathematik 1 für Studierende der Physik" (10-M-PHY1) als Äquivalent für Analysis und Lineare Algebra (10-M-ANA und 10-M-LNA) aus dem Bachelor-Studiengang der Mathematik. Somit wurden 17+14 = 31 ECTS unter Anwendung numerischer Notenvergabe erworben. Die Module 10-M-PHY1 und 10-M-PHY2 und entweder 11-MP13 oder 11-MP14 können mit 10+8+8 = 26 ECTS angerechnet werden wobei sich die Note aus dem gewichteten Mittelwert der beiden Modulnoten aus 10-M-ANA und 10-M-LNA errechnet und als Note für jedes der drei genannten Module herangezogen wird. Die Module 11-MP14 oder 11-MP13 sind hierbei noch zu erbringen und anschließend wird die reguläre Teilbereichsnotenbildung angewendet.
Der/Die Studierende hat die vollständigen Module Analysis und Lineare Algebra (10-M-ANA-1, 10-M-LNA-1, 10-M-ANA-2, 10-M-LNA-2) und den Vorkurs sowie das Propädeutikum (10-M-VKM und 10-M-PPM) erbracht:
Durch den zusätzlichen Vorkurs und das Propädeutikum (l0-M-VKM und 10-M-PPM) erwerben die Studierenden 1 + 2 = 3 ECTS mehr, d.h. also insgesamt 34 ECTS. In diesem Falle wird ein gewichteter Mittelwert ermittelt, der sich aus den beiden unbenoteten Modulen (bestanden/nicht bestanden) 10-M-ANA und 10-M-LNA als Teilbereichsnote aus der Mathematik ergibt. Dort müssen in der Regel aus den Modulen 10-M-PHY1, 10-M-PHY2, 11-MPI3 und 11-MPI4 10+8+8+8 = 34 ECTS insgesamt erbracht werden.
Unbeschadet von den O.g. Regelungen sind die jeweilig für den zum Zeitpunkt der Aufnahme des Studiums oder des Fachwechsels geltenden Studien- und Prüfungsordnungen bzw. die fachspezifischen Bestimmungen (FSB) und die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge an der Universität Würzburg (ASPO) zu beachten.
Studien- und Prüfungsleistungen, welche in Inhalt, Art und Umfang der Lehrveranstaltung(en) und auch der zugehörigen Prüfung vergleichbar mit denen aus den Bachelorstudiengängen sind, können auf begründeten Antrag an den Prüfungsausschuss bis in voller Höhe der erforderlichen ECTS-Punkte des Bachelor-Studiengangs anerkannt werden.
Dies betrifft insbesondere alle unbenoteten Studien-und Prüfungsleistungen zu Teilmodulen der physikalischen und ingenieurwissenchaftlichen Praktika (insbesondere die Teilmodule 11-PGA-1, 11-PGA-2, 11-PGA-3, 11-PGB-1, 11-PGB-2, 11-PGB-3, 11-PFB-1, 11-PFB-2, 11-PFI-1). Diese Studien- und Prüfungsleistungen sind in vollem Umfang anrechenbar.
Eine generelle Anerkennung für Studienleistungen ohne Noten, d.h. z.B. in Diplomstudiengängen erbrachten Studienleistungen ohne zugehörige benotete Prüfungsleistungen, kann nicht erfolgen. Dies betrifft z.B. in Diplom Studiengängen der Physik und Nanostrukturtechnik erbrachte Studienleistungen ohne benote Prüfungsleistung (z.B. ehemalig: „Einführung in die Physik I“, jetzt: „Experimentelle Physik 1, 11-E1“), insbesondere insofern im Rahmen der Bachelor-Studiengänge eine numerische Benotung vorgesehen ist.
Unbeschadet von den o.g. Regelungen sind die jeweilig für den Studiengang geltenden fachspezifischen Bestimmungen (FSB) und die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Würzburg (ASPO) zu beachten.
1) Einsichtnahme in Klausuren
Anträge zur Einsichtnahme sind schriftlich, d.h. in Papierform und unterschrieben, spätestens zwei Wochen nach Bekanntgabe der Klausurergebnisse beim Prüfungsausschuss bzw. Dekanat einzureichen. Nach Ablauf der Frist werden die Anträge gesammelt an den Dozenten weiterleiten.
Wenn es sich um viele Studenten handelt, wird dann auf der Homepage der Lehrveranstaltung und per Aushang ein Termin zur Einsicht bekannt gegeben. Das Anfertigen von Kopien ist nicht gestattet, auch nicht auszugsweise. Einsprüche werden nicht während der Einsichtnahme entgegengenommen (siehe unten).
Die gegenüber der ASPO kurz angelegte Frist dient auch dazu, dass die Studenten noch vor der Nachklausur die Möglichkeit einer Einsichtnahme haben. Trotzdem kann daraus kein Anspruch abgeleitet werden, dass die Einsichtnahme vor der Nachklausur stattfinden muss.
2) Einsprüche gegen die Bewertung einer Klausur
Einsprüche sind schriftlich inkl. Begründung an den Prüfungsausschussvorsitzenden zu richten, aber nur, wenn sich durch eine möglicherweise irrtümliche Korrektur die Note verschlechtert hat. Der Prüfungsausschuss leitet den Einspruch an den Dozenten zur Überprüfung weiter. Da der Notenschlüssel und das Bewertungsschema in der Verantwortung des Dozenten liegt, liegt auch die Überprüfung der Korrektur in dessen Verantwortungsbereich. Die Überprüfung kann nach Maßgabe des Dozenten die gesamte Korrektur der Klausur umfassen, also möglicherweise können Punkte an anderer Stelle verrechnet werden. Das Ergebnis der Überprüfung wird dem Studenten/der Studentin - und in Kopie dem Prüfungsausschuss - mitgeteilt.
3) Anerkennungsregelungen für FOKUS-Studenten
Die im Diplomstudiengang erbrachten Studienleistungen der FOKUS-Studenten sollen gemäß folgendem Anrechnungsschlüssel in das Transcript of Records übernommen werden
Anrechnung Leistungen bis zum Vordiplom: 4 Semester * 30 ECTS = 120 ECTS
Anrechnung 4 Vordiplomsprüfungen: insgesamt 10 ECTS
Diese Anerkennungsregelung gilt auch rückwirkend.
1.) Schriftliche BA-Arbeit.
Für die FOKUS-Studenten werden jetzt schon BA-Arbeiten angeboten, die für das reguläre BA-Studium eigentlich erst in einigen Semestern auf uns zukommen. (Erinnerung: Dauer 6+2 Wochen, Anmeldung zu Beginn, Bestätigung der Annahme durch den betreuenden Hochschullehrer beim Dekanat. Es werden zwei gebundene Exemplare und zwei elektronische Datenträger (CD mit PDF) abgegeben. Es gibt nur ein Gutachten, nämlich vom betreuenden Hochschullehrer).
Empfehlung: Der Umfang der schriftlichen Arbeit sollte ca. 25 Textseiten betragen, dazu kommen eine halbseitige Zusammenfassung, das Literaturverzeichnis etc. und die von der Prüfungsordnung (ASPO) geforderte schriftliche Versicherung des Verfassers.
2.) Klausuren zu Grundvorlesungen.
Zu jeder großen Grundvorlesung werden eine Klausur am Ende der Vorlesung und eine Nachklausur zu Beginn der Vorlesungszeit des folgenden Semesters angeboten.
Die Bekanntgabe der Rahmenbedingungen (Termin, Dauer, Prüfungsart, erlaubte Hilfsmittel) hat gemäß der ASPO übrigens spät. bis 2 Wochen nach Vorlesungsbeginn (d.h. 29.10.2007 für das WS 2007/08) zu erfolgen.
Die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen ist Voraussetzung für die Zulassung zur Klausur und Nachklausur. Die Kriterien für ein Bestehen der Übungen setzt der Dozent zu Beginn der Vorlesung fest. Die Bewertung aus den Übungen geht aber nicht in die Modulnote ein.
Die durch die Übungsteilnahme erworbene Zulassung zur Klausur gilt max. 1/2 Jahr, d.h. für die Teilnahme an der Klausur im folgenden Jahr müssen auch die Übungen wiederholt werden.
Wenn jemand an der Klausur nicht teilnimmt, gilt sie für ihn/sie als nicht bestanden. Nur wer die erste Klausur nicht bestanden hat (oder nicht daran teilgenommen hat), kann an der Nachklausur teilnehmen, d.h. die Nachklausur kann und darf (ASPO) nicht der Notenverbesserung dienen.
Für die Benotung einer Klausur ist vom jeweiligen Dozenten eigenverantwortlich eine Musterlösung mit Zuordnung der erreichbaren Punkte zu den Aufgaben zu erstellen. Der Klausurstoff soll sich in der Regel eng an den Übungen orientieren.
Der Schwierigkeitsgrad einer Klausur sollte möglichst so gewählt werden, dass die besten Studenten die volle Punktzahl erreichen können. Weiterhin sollen Klausuren zu Veranstaltungen nach dem zweiten Semester von allen Studenten, die an den Übungen erfolgreich mitgearbeitet haben, bestanden werden können.
3.) Benotung von Seminaren.
Es gibt nur ganze Noten. Neben den Vortrag und der Diskussion sollte die weitere Mitarbeit (Fragen, Diskussion, etc.) bei der Notengebung berücksichtigt werden. Möglichkeiten, diese besonders zu fördern, bestehen z.B. in "eingeladenen Fragen" oder in der Auswahl eines studentischen Diskussionsleiters.
4.) Benotung von Praktika.
Praktika werden nicht benotet.
1.) Beginn der BA-Arbeit
Der Studierende hat unmittelbar zu Beginn der (experimentellen oder theoretischen) BA-Arbeit, spätestens nach der Einweisung durch den Dozenten, diese im Dekanat anzumelden. Der Dozent bestätigt die Annahme der Arbeit, gegebenenfalls elektronisch.
2.) Bearbeitungsdauer der BA-Arbeit
Die Gesamtbearbeitungsdauer, inkl. Anfertigung der schriftlichen Arbeit, beträgt 2 Monate. Eine Verlängerung wird nur in begründeten Ausnahmefällen gewährt, sofern diese nicht von dem Studenten oder der Studentin verschuldet sind.
3.) Vortrag über die BA-Arbeit
Bestandteil des Begutachtungsverfahrens ist ein Vortrag des Studenten oder der Studentin über seine bzw. ihre BA-Arbeit in der Arbeitsgruppe, in der die Arbeit angefertigt wurde. Dieser Vortrag kann nach Abgabe der Arbeit gehalten werden. Der Vortrag wird auf dem Gutachtenbogen durch den Gutachter bestätigt.
4.) Umfang der BA-Arbeit (Erinnerung)
Festlegung aus den Empfehlungen vom 24.09.2007 der BA-Ausschüsse Physik und Nanostrukturtechnik:
"Der Umfang der schriftlichen Arbeit sollte ca. 25 Textseiten betragen, dazu kommen eine halbseitige Zusammenfassung, das Literaturverzeichnis etc. und die von der Prüfungsordnung (ASPO) geforderte schriftliche Versicherung des Verfassers."
Nachzuweisen sind:
- Vordiplom Nanostrukturtechnik
- Benotete Scheine der Vorlesungen
- Experimentelle Physik I: Atomphysik
- Experimentelle Physik 11: Molekülphysik
- 3 Scheine aus Wahlbereich N2 (Nanomatrix)
- 1 Schein aus Wahlbereich N 3: Beliebiges nicht-technisches Fach außerhalb der Fakultät mit 3 ECTS-Punkten
- F - Praktikum Bachelor (2 Versuche)
- Industriepraktikum mit Seminar
- Bachelor Arbeit
Die Bachelor-Note wird aus folgenden Studienleistungen mit dem entsprechenden Gewicht der zugehörigen ECTS-Punkte gebildet:
- Vordiplom - Note Experimentelle Physik, Gewicht 36
- Vordiplom - Note Theoretische Physik, Gewicht 8
- Vordiplom - Note Mathematik, Gewicht 16
- Vordiplom - Note Chemie, Gewicht 10
- 2 benotete Scheine aus dem Wahlfach N2, Module der Nanomatrix:
jeweiliges Gewicht 12 (erhöht als Ersatz für die fehlende mündliche Prüfung)
(Ausnahme: Studierende, die keinen benoteten Schein aus N2 erhalten haben)
- Projektpraktikum der Nanostrukturtechnik
als Bachelor Arbeit, mit Seminar Gewicht 10
Der Bereich "Schlüsselqualifikation" kann nicht in die Bewertung eingehen, da dazu noch keine Module ausgewiesen sind. Auf zusätzliche mündliche Prüfungen im 6. Semester wird verzichtet. Die Scheine aus den oben genannten Vorlesungen und Seminaren sollen benotet werden; diese Noten werden im Bachelor - Zeugnis ausgewiesen. Dieses Zeugnis (Transcript of Records) enthält eine Liste aller erbrachten Studienleistungen.
Bekanntmachungen Prüfungsausschuss Master Nanostrukturtechnik
Gemäß § 9 Abs. 3 der Fachspezifischen Bestimmungen beschließt der Prüfungsausschuss die folgende Erweiterung des Wahlpflichtbereiches.
Studierende des Master-Studiengangs Nanostrukturtechnik, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 2.0 nach ASPO 2009 studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der für sie geltenden Studienfachbeschreibung aufgeführten Modulen die in der Anlage genannten Module belegen.
Anhang
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Studierende des Master-Studiengangs Nanostrukturtechnik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 1.2 (2. Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der für sie geltenden Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage genannten Module belegen.
Anlage
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Ergänzend zu den Regelungen der jeweils aktuell gültigen Habilitationsordnung, Promotionsordnung und den fachspezifischen Bestimmungen der Bachelor-, Master- und modularisierten Lehramts-studiengänge ist zur Beschleunigung des Umlaufverfahrens in der Fakultät und der Begutachtung der o.g. Arbeiten bzw. Dokumente die Einreichung einer elektronischen Version im PDF-Format als eine einzige Datei erforderlich.
Die Einreichung der elektronischen Version hat durch den Kandidat bzw. die Kandidatin über den Quickr-Server der Fakultät für Physik und Astronomie zu erfolgen über die Internetadresse go.uni-wuerzburg.de/dekanat. Wichtige Hinweise zu den geforderten Angaben und zum Format der elektronischen Einreichung sind auf dem Server unter Online-Hilfe zum Upload oder unter dem Link https://www.physik.uni-wuerzburg.de/studium/alle-studiengaenge/pruefungen-fristen/upload-arbeiten/ zu finden.
Studierende des Master-Studiengangs Nanostrukturtechnik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 1.2 (2. Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich SN bzw. NT zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module belegen.
Gemäß § 3 Abs. 3 der Fachspezifischen Bestimmungen beschließt der Prüfungsausschuss im Vorgriff auf eine später zu erfolgende Änderungssatzung die folgende Erweiterung des Wahlpflichtbereiches.
Studierende des Master-Studiengangs Nanostrukturtechnik, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 2.0 nach ASPO 2009 studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung aufgeführten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module belegen.
Studierende des Master-Studiengangs Nanostrukturtechnik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 1.2 (2. Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich SN bzw. NT zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module (Modul-Kurzbezeichnung beachten) belegen.
Anerkennung der Studienleistungen der FOKUS-Studierenden im Diplomstudiengang Nanostrukturtechnik als Leistungen für den Abschluss "Bachelor of Science"
Nachzuweisen sind:
- Vordiplom Nanostrukturtechnik
- Benotete Scheine der Vorlesungen
- Experimentelle Physik I: Atomphysik
- Experimentelle Physik 11: Molekülphysik
- 3 Scheine aus Wahlbereich N2 (Nanomatrix)
- 1 Schein aus Wahlbereich N 3: Beliebiges nicht-technisches Fach außerhalb der Fakultät mit 3 ECTS-Punkten
- F - Praktikum Bachelor (2 Versuche)
- Industriepraktikum mit Seminar
- Bachelor Arbeit
Die Bachelor-Note wird aus folgenden Studienleistungen mit dem entsprechenden Gewicht der zugehörigen ECTS-Punkte gebildet:
- Vordiplom - Note Experimentelle Physik, Gewicht 36
- Vordiplom - Note Theoretische Physik, Gewicht 8
- Vordiplom - Note Mathematik, Gewicht 16
- Vordiplom - Note Chemie, Gewicht 10
- 2 benotete Scheine aus dem Wahlfach N2, Module der Nanomatrix:
jeweiliges Gewicht 12 (erhöht als Ersatz für die fehlende mündliche Prüfung)
(Ausnahme: Studierende, die keinen benoteten Schein aus N2 erhalten haben)
- Projektpraktikum der Nanostrukturtechnik
als Bachelor Arbeit, mit Seminar Gewicht 10
Der Bereich "Schlüsselqualifikation" kann nicht in die Bewertung eingehen, da dazu noch keine Module ausgewiesen sind. Auf zusätzliche mündliche Prüfungen im 6. Semester wird verzichtet. Die Scheine aus den oben genannten Vorlesungen und Seminaren sollen benotet werden; diese Noten werden im Bachelor - Zeugnis ausgewiesen. Dieses Zeugnis (Transcript of Records) enthält eine Liste aller erbrachten Studienleistungen.
Bekanntmachungen Prüfungsausschuss Diplom Nanostrukturtechnik
Ergänzend zu den Regelungen der jeweils aktuell gültigen Habilitationsordnung, Promotionsordnung und den fachspezifischen Bestimmungen der Bachelor-, Master- und modularisierten Lehramts-studiengänge ist zur Beschleunigung des Umlaufverfahrens in der Fakultät und der Begutachtung der o.g. Arbeiten bzw. Dokumente die Einreichung einer elektronischen Version im PDF-Format als eine einzige Datei erforderlich.
Die Einreichung der elektronischen Version hat durch den Kandidat bzw. die Kandidatin über den Quickr-Server der Fakultät für Physik und Astronomie zu erfolgen über die Internetadresse go.uni-wuerzburg.de/dekanat. Wichtige Hinweise zu den geforderten Angaben und zum Format der elektronischen Einreichung sind auf dem Server unter Online-Hilfe zum Upload oder unter dem Link https://www.physik.uni-wuerzburg.de/studium/alle-studiengaenge/pruefungen-fristen/upload-arbeiten/ zu finden.
Studierende des Diplom-Studiengangs Nanostrukturtechnik können den Schein für die Lehrveranstaltung "Theoretische Physik I (Mechanik)" oder den Schein für die Lehrveranstaltung "Theoretische Physik III (Quantenmechanik)" durch den Schein bzw. die erfolgreiche Prüfung für die Lehrveranstaltung "Theoretische Physik 1 (Theoretische Mechanik, Quantenmechanik - Teilmodul 11-P-TP1-1)" des Bachelor-Studiengangs Nanostrukturtechnik ersetzen.
Unbeschadet von den o.g. Regelungen sind die jeweilig für den zum Zeitpunkt der Aufnahme des Studiums oder des Fachwechsels geltenden fachspezifischen Bestimmungen (FSB) und die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge an der Universität Würzburg (ASPO) zu beachten.
Studierende aus den Diplom-Studiengängen der Fakultät, welche zum WS 2009/10 im 5. Fachsemester oder einem höheren Fachsemester eingeschrieben sind, können die u.g. Lehrveranstaltungen der auslaufenden Diplomstudiengänge ersetzen durch die angegebenen Module der neuen Bachelor-Studiengänge:
Veranstaltungen Diplom-Studiengang Module Bachelor-Studiengang PO
Experimentelle Physik 1 (ESD) entspricht Experimentelle Physik 4 (E4, im 55)
Experimentelle Physik 2 (E6D) entspricht Experimentelle Physik S (ES, im W5)
Experimentelle Physik 3 (ED7) entspricht Experimentelle Physik 7 (E7, im 55)
Unbeschadet von den o.g. Regelungen sind die jeweilig für den zum Zeitpunkt der Aufnahme des Studiums oder des Fachwechsels geltenden Studien- und Prüfungsordnungen bzw. die fachspezifischen Bestimmungen (FSB) und die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Würzburg (ASPO) aus dem Jahre 2007 zu beachten.
Bekanntmachungen Bachelor Mathematische Physik
Studierende, die in den ab Wintersemester 2012/2013 gültigen Versionen der Bachelorstudiengänge Mathematik, Wirtschaftsmathematik, Computational Mathematics oder Mathematische Physik studieren und sich für eines der dort vorgesehenen Prüfungsteilmodule
Mündliche Prüfung/ Teilmodul (Version jeweils 2012-WS) |
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Analysis | 10-M-ANA-P | 10-M-ANB-P | 10-M-ANA-P | 10-M-ANA-P | ||||||||
Lineare Algebra | 10-M-LNA-P | 10-M-LNB-P | 10-M-LNA-P | 10-M-LNA-P | ||||||||
Reine Mathematik | 10-M-REI-P | |||||||||||
Angewandte Mathematik | 10-M-ANW-P | |||||||||||
Spezialisierung Mathematik | 10-M-SPZ-P | |||||||||||
Ergänzung Mathematik | 10-M-ERG-P | |||||||||||
Numerische Mathematik | 10-M-NUM-P | |||||||||||
Vertiefung Computational Mathematics | 10-M-VTC-P | |||||||||||
Ergänzung Computational Mathematics | 10-M-ERC-P | |||||||||||
Mathematik in der Math. Physik | 10-M-MMP | |||||||||||
Erweiterung Math. in der Math. Physik | 10-M-ERP | |||||||||||
Ergänzung Math. in der Math. Physik | 10-M-EWP | |||||||||||
zur Prüfung anmelden wollen, können dies ausschließlich
- durch persönliche Anmeldung beim Prüfer, bei der Prüferin oder der von ihm bzw. ihr benannten Sekretariatskraft
- und unter Verwendung des dazu vorgesehenen Anmeldeformulars
tun. Das Anmeldeformular kann bei den oben für die Anmeldung genannten Personen oder auf den Studienberatungswebseiten der Mathematik bezogen werden:
www.mathematik.uni-wuerzburg.de/studienberatung
-> Studierende
-> Prüfungsangelegenheiten in modularisierten Studiengängen
-> mündliche Teilmodulprüfungen
Ergänzend zu den Regelungen der jeweils aktuell gültigen Habilitationsordnung, Promotionsordnung und den fachspezifischen Bestimmungen der Bachelor-, Master- und modularisierten Lehramts-studiengänge ist zur Beschleunigung des Umlaufverfahrens in der Fakultät und der Begutachtung der o.g. Arbeiten bzw. Dokumente die Einreichung einer elektronischen Version im PDF-Format als eine einzige Datei erforderlich.
Die Einreichung der elektronischen Version hat durch den Kandidat bzw. die Kandidatin über den Quickr-Server der Fakultät für Physik und Astronomie zu erfolgen über die Internetadresse go.uni-wuerzburg.de/dekanat. Wichtige Hinweise zu den geforderten Angaben und zum Format der elektronischen Einreichung sind auf dem Server unter Online-Hilfe zum Upload oder unter dem Link https://www.physik.uni-wuerzburg.de/studium/alle-studiengaenge/pruefungen-fristen/upload-arbeiten/ zu finden.
Bekanntmachungen Master Mathematische Physik
Ergänzend zu den Regelungen der jeweils aktuell gültigen Habilitationsordnung, Promotionsordnung und den fachspezifischen Bestimmungen der Bachelor-, Master- und modularisierten Lehramts-studiengänge ist zur Beschleunigung des Umlaufverfahrens in der Fakultät und der Begutachtung der o.g. Arbeiten bzw. Dokumente die Einreichung einer elektronischen Version im PDF-Format als eine einzige Datei erforderlich.
Die Einreichung der elektronischen Version hat durch den Kandidat bzw. die Kandidatin über den Quickr-Server der Fakultät für Physik und Astronomie zu erfolgen über die Internetadresse go.uni-wuerzburg.de/dekanat. Wichtige Hinweise zu den geforderten Angaben und zum Format der elektronischen Einreichung sind auf dem Server unter Online-Hilfe zum Upload oder unter dem Link https://www.physik.uni-wuerzburg.de/studium/alle-studiengaenge/pruefungen-fristen/upload-arbeiten/ zu finden.
Bekanntmachungen Lehramt Physik
Ergänzend zu den Regelungen der jeweils aktuell gültigen Habilitationsordnung, Promotionsordnung und den fachspezifischen Bestimmungen der Bachelor-, Master- und modularisierten Lehramts-studiengänge ist zur Beschleunigung des Umlaufverfahrens in der Fakultät und der Begutachtung der o.g. Arbeiten bzw. Dokumente die Einreichung einer elektronischen Version im PDF-Format als eine einzige Datei erforderlich.
Die Einreichung der elektronischen Version hat durch den Kandidat bzw. die Kandidatin über den Quickr-Server der Fakultät für Physik und Astronomie zu erfolgen über die Internetadresse go.uni-wuerzburg.de/dekanat. Wichtige Hinweise zu den geforderten Angaben und zum Format der elektronischen Einreichung sind auf dem Server unter Online-Hilfe zum Upload oder unter dem Link https://www.physik.uni-wuerzburg.de/studium/alle-studiengaenge/pruefungen-fristen/upload-arbeiten/ zu finden.