Zugangsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen zum Studiengang
Master MINT-Lehramt PLUS Gymnasium Physik bis SS 2026
Ablauf des Zulassungsverfahrens
(FSB § 4, Anlage EV)
Vorraussetzung für den Zugang zum Studium des Elite-Studienfachs MINT-Lehramt PLUS im Elitenetzwerk Bayern ist ein Abschluss in einem der Bachelor-Studiengänge "Geisteswissenschaftliche Grundlagen" bzw. "Naturwissenschaftliche Grundlagen" der JMU oder den Abschluss eines lehramtsbezogenen Bachelor-Studiengangs für das Lehramt an Gymnasien an einer anderen in- oder ausländischen Hochschule oder einen gleichwertigen in- oder ausländischen Abschluss (z.B. Erste Lehramtsprüfung für das Lehramt an Gymnasien).
Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen, insbesondere der Gleichwertigkeit der Erstabschlüsse, entscheidet die Eignungskommission für das Elite-Studienfach MINT-Lehramt PLUS im Elitenetzwerk Bayern.
1. Unmittelbarer Zugang zum Elite-Master-Studium
ist gegeben, mit
- der Prüfungsnote 1,9 oder besser in einem der oben genannten Studiengänge und
- mindestens einem der Studienfächer Biologie, Chemie, Informatik, Mathematik oder Physik
Um für das Elite-Studienfach MINT-Lehramts PLUS zugelassen zu werden, muss ein entsprechender Antrag fristgerecht eingereicht werden.
2. Zugang über Eignungsprüfung
Falls bei der Zugangsvoraussetzung die Note 1,9 oder besser nicht erreicht ist, die Note aber 2,5 oder besser beträgt, ist ein Zugang aufgrund der Feststellung der studienfachspezifischen Eignung über ein Eignungsverfahren möglich.
Um am Eignungsverfahren teilzunehmen, muss ein entsprechender Antrag fristgerecht eingereicht werden. Mit einem Antrag auf Teilnahme am Eignungsverfahren wählt der Bewerber bzw. die Bewerberin eines der Fächer Biologie, Chemie, Informatik, Mathematik oder Physik für eine mündliche Prüfung. Das gewählte Fach muss im Studium als Fach studiert worden sein.
Im Eignungsverfahren wird beurteilt, ob Bewerber oder Bewerberinnen die für das Master-Studium notwendige studienfachspezifische Qualifikation aufweisen. Ziel ist es festzustellen, ob der Bewerber oder die Bewerberin über die notwendigen fachlichen Voraussetzungen verfügt, um die Qualifikationsziele zu erreichen.
Die Qualifikationsziele umfassen:
- vertiefte fachwissenschaftliche Kompetenzen in einem der Fächer Biologie, Chemie, Informatik, Mathematik oder Physik, die ein Bearbeiten aktueller Themen fachwissenschaftlicher Forschung ermöglichen
- vertiefte fachdidaktische Kompetenzen im MINT-Bereich, die zum Arbeiten im Gebiet aktueller fachdidaktischer Forschung befähigen
- Schlüsselkompetenzen für berufliche Tätigkeiten im Bildungsbereich
- Kompetenzen für eigenständiges, wissenschaftliches Forschen
- Kompetenzen für interdisziplinäres, kooperatives Bearbeiten von Problemen
Die vollständige Beschreibung des Eignungsverfahrens, der Zusammensetzung der Eignungskommission, der Zulassungskriterien sowie Zulassungsfristen stehen in den Fachspezifische Bestimmungen (FSB), Anlage EV.
Dem Antrag auf Zugang zum Studium / Eignungsverfahren ist beizufügen:
- Nachweis eines Hochschulabschlusses oder gleichwertigen Abschlusses des oben genannten Erst-Studiums
- Übersicht über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen (Transcript of Records)*
- Ggf. ein Antrag auf Nachteilsausgleich (nur bei Eignungsverfahren)
*Mit Angabe der in Bezug auf das Elite-Studienfach MINT-Lehramt PLUS im Elitenetzwerk Bayern bestandenen Module und den ihnen zugeordneten Prüfungsleistungen einschließlich der dafür vergebenen ECTS-Punkte und Prüfungsnoten sowie gegebenenfalls angerechneter Prüfungsleistungen. Aus der Übersicht muss insbesondere hervorgehen, dass der Bewerber / die Bewerberin mindestens eines der Fächer Biologie, Chemie, Informatik, Mathematik oder Physik studiert hat.
Bewerbungsfristen
Die Zulassung zum Masterstudiengang bzw. zum Eignungsverfahren ist rechtzeitig und formgerecht für das gewünschte Sommer- oder Wintersemester bei der Julius-Maximilians-Universität Würzburg zu beantragen. Die Bewerbung kann über das Online-Bewerbungs-Portal der Universität Würzburg elektronisch eingereicht werden.
Anmeldeschluss | Max. Nachreichtermin für Unterlagen1 (Ausschlussfrist) | |
Wintersemeseter | 15. Juli | 15. September |
Sommersemester | 15. Januar | 15. März |
1Unterlagen können aus von dem Bewerber bzw. der Bewerberin nicht zu vertretenden Gründen noch bis zu diesem Datum nachgereicht werden.