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Fakultät für Physik und Astronomie

Masterarbeit

Abschlussarbeit

Master MINT-Lehramt PLUS Gymnasium Physik bis SS 2026

Kerndaten zur Masterarbeit

(ASPO § 13, 26; FSB § 8)

Für die Master-Thesis werden 30 ECTS-Punkte vergeben. Die Masterarbeit besteht aus einer schriftlichen Arbeit, die in 6 Monaten anzufertigen ist. Der Umfang der Thesis sollte etwa 60 Seiten betragen. Das Thema der Master-Thesis ist so zu wählen, dass es dem studierten Fach zugeordnet werden kann. Interdisziplinäre Fragestellungen können in das Thema einbezogen werden. (FSB § 8)

Der Beginn der Abschlussarbeit ist vorher im Dekanat anzumelden.

Die Begutachtung erfolgt durch den Betreuer bzw. die Betreuerin und den Zweitgutachter bzw. die Zweitgutachterin. (ASPO § 26 Abs. 12)

1 Form und Abgabe

Die Abschlussarbeit muss paginiert sowie mit einem Titelblattund und mit einem Inhaltsverzeichnis versehen sein. Die schriftliche Ausfertigung muss gebunden sein und in zweifacher Ausführung im Dekanat abgegeben werden. Die Abschlussarbeit ist zusätzlich elektronisch einzureichen. Für Arbeiten mit Betreuung durch die Fakultät für Physik und Astronomie erfolgt dies über das "Upload Portal". (ASPO § 26 Abs. 10)

Die benutzte Literatur sowie sonstige Hilfsquellen sind vollständig anzugeben. Am Ende der Arbeit hat der Kandidat oder die Kandidatin schriftlich zu versichern, dass er/sie die Arbeit selbstständig verfasst, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die Arbeit bisher oder gleichzeitig keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt hat. Fehlt diese schriftliche Versicherung oder ist sie zwar vorhanden, entspricht sie jedoch nicht der Wahrheit, so ist die Abschlussarbeit nicht bestanden. (ASPO § 26 Abs. 11)
 

2 Sprache

Die Abschlussarbeit ist in deutscher Sprache vorzulegen. (ASPO § 26 Abs. 9)
 

3 Verlängerung

Für die Prüfung der Verlängerung der Grenzen ist der Prüfungsausschuss des Studienfachs zuständig, in welchem die Abschlussarbeit gefertigt wird. Ist die Abschlussarbeit fächerübergreifend, so wird ein zuständiger Prüfungsausschuss bestimmt. Sollte der Prüfling noch kein Thema für die Abschlussarbeit gewählt haben, müssen beide Prüfungsausschüsse einer Verlängerung zustimmen. Ist dies nicht der Fall, kommt eine Verlängerung nicht in Betracht. (ASPO § 13 Abs. 6)

Die Verlängerung der Bearbeitungszeit umfasst in der Regel einen Zeitraum von bis zu zwei Monaten. (ASPO § 26 Abs. 5)

4 Externe Abschlussarbeiten

Die Anfertigung in der Industrie oder ext. Forschungseinrichtungen ist genehmigungspflichtig. (ASPO § 26 Abs. 3)

  • Schriftlicher Antrag an den Prüfungsausschuss
  • Die Zustimmung durch den Prüfungsausschuss setzt eine ausreichende Anleitung der Studierenden durch die Einrichtung außerhalb der Julius Maximilians Universität voraus.
  • Bestimmung eines prüfungsberechtigten Mitglieds der Universität Würzburg als Betreuer bzw. Betreuerin durch den Prüfungsausschuss
  • Begutachtung der Abschlussarbeit durch einen universitären Betreuer bzw. Betreuerin und einen Zweitgutachter bzw. einer Zweitgutachterin