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Fakultät für Physik und Astronomie

Verfahrensbeschreibung

Studienfachaudit 2024

Ziele

Innerhalb eines Zyklus von neun Jahren soll jeder Studiengang das Verfahren des Studienfachaudits einmal durchlaufen haben. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Begutachtung durch eine Gutachtergruppe, die sich aus externen und internen Vertreterinnen und Vertretern der Fachwissenschaft, der Berufspraxis und der Studierenden zusammensetzt. Dabei dient die Einbeziehung externer Expertise – im Sinne einer kollegialen Beratung (peer review) – der Einschätzung ausgewählter Aspekte und Hinweise zur Weiterentwicklung von Studiengängen.

Auslösung

Die Auslösung eines Studienfachaudits geschieht auf folgender Basis: Gemäß Zeitplan für Studienfachaudits an der JMU Anlassbezogen (bei Bedarf)

• Wunsch des Faches
• Wunsch der UL oder einer Fakultät zur Unterstützung strategischer Entscheidungen
• als Folge von Evaluationsergebnissen (durch Fach, Fakultät, PfQ oder UL)

Die Auslösung wird von der Universitätsleitung auf Beschlussempfehlung der PfQ beschlossen. Für die Durchführung des Studienfachaudits ist das Referat A.3 zuständig.

Verfahrensablauf

Schritt 1 Auftaktgespräch

Im Auftaktgespräch zwischen dem Fach und der/ dem Verfahrensbetreuer/in aus Ref. A.3 werden unter anderem folgende Themen besprochen: Formalitäten, Organisatorisches, Gutachterauswahl, Verantwortlichkeiten, Zeitplanung.

Schritt 2 Zusammenstellen der Gutachtergruppe

Für die Zusammenstellung der Gutachtergruppe sind die Hinweise in Anlage 1 zu beachten. Die Einladung der Gutachter/innen erfolgt durch den Präsidenten/ die Präsidentin oder die Vizepräsidentin/ den Vizepräsidenten für Qualitätsmanagement und Organisationsentwicklung. Sobald die Gutachter/innen benannt sind und ihre Teilnahme zugesagt haben, werden Termin und Ablauf der Vor-Ort-Begehung zwischen der Gutachtergruppe, dem Fach und Ref. A.3 festgelegt.

Schritt 3 Bereitstellung der Unterlagen für die Gutachtergruppe

Das Fach und Ref. A.3 stellen folgende Unterlagen zusammen und der Gutachtergruppe zur Verfügung:

• Leitbild der Universität
• Qualitätsziele der Universität
• Qualitätsziele der Fakultät
• Beschreibung des Qualitätsmanagementsystems der Universität
• Verfahrensbeschreibung Studienfachaudit
• Leitfaden für die Gutachtergruppe
• Aktueller Studienfach- bzw. Lehrbericht
• Studien- und Prüfungsordnung(en)
• Modulhandbuch (Modulhandbücher)
• Überblick über aktuelle Entwicklungen im Fach seit dem letzten Studienfach- bzw. Lehrbericht
• Zeitplan für das Studienfachaudit
• Zeitplan für die Vor-Ort-Begehung

Schritt 4 Vorbereitung und Durchführung der Vor-Ort-Begehung

Das Fach bereitet in Zusammenarbeit mit Ref. A.3 die Vor-Ort-Begehung vor. Die Vorbereitung erstreckt sich auf Organisatorisches wie Unterbringung der Gutachtergruppe, Räumlichkeiten, Catering sowie die interne Vorbereitung auf die Vor-Ort-Begehung. Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Gutachtergruppe trägt die Universität ebenso wie eine Aufwandsentschädigung. Das Fach stellt angemessene Räumlichkeiten für die Vor-Ort-Begehung zur Verfügung.

Schritt 5 Erstellung des Gutachterberichtes

Im Anschluss an die Vor-Ort-Begehung erstellt die Gutachtergruppe ihren Bericht (vier Wochen Bearbeitungszeit). Über das Referat A.3 geht der Bericht – ohne die Beschlussempfehlung der Gutachtergruppe – an die/ den Studienfachverantwortliche/n zur Stellungnahme sowie an die/ den Studiendekan/in zur Kenntnisnahme.

Schritt 6 Stellungnahme des Faches

Nach Eingang des Gutachterberichtes bei der/ dem Studienfachverantwortlichen erstellt diese/r in Abstimmung mit der Studienfachkommission eine Stellungnahme. Darin kommentiert das Fach die im Gutachterbericht formulierten Vorschläge zur Weiterentwicklung und äußert sich zu möglichen Ansätzen der Maßnahmenableitung. Die Stellungnahme kann auch für Richtigstellungen sachlicher Art genutzt werden. Die Stellungnahme wird von der/ dem Studienfachverantwortlichen über die/ den Studiendekan/in an Referat A.3 übermittelt. Auf dieser Grundlage kann sich der Prozess zur internen Zertifizierung bzw. Akkreditierung anschließen.

Schritt 7 Verfahrensreflexion

Ein Studienfachaudit endet mit einer Verfahrensreflexion, in der das Fach sowie Ref. A.3 den Verfahrensablauf reflektieren und mögliche Verbesserungen besprechen. Diesbezügliche Hinweise werden in der PfQ diskutiert und gegebenenfalls in die allgemeine Verfahrensgestaltung aufgenommen.