Notenbildung und Modulliste
Notenbildung und Module im Studiengang
Bachelor Nanostrukturtechnik PO2015
Bildung der Gesamtnote
(ASPO § 34, 35; FSB § 9)
Die Gesamtnote der Bachelor-Prüfung setzt sich aus den Noten der unten genannten Module zusammen. Dabei werden für die Gesamtnote die am besten benoteten Module in der Reihenfolge der Noten gewertet und zwar nur diejenigen, welche benötigt werden, um die unten aufgeführte Mindestanzahl der erforderlichen ECTS-Punkte zu erreichen. Die Module werden, soweit unten nicht anders festgelegt, mit den entsprechenden ECTS-Punkten gewichtet.
Die Unterbereichsnote des Wahlpflichtbereichs wird aus dem nach ECTS-Punkten gewichteten Durchschnitt (arithmetisches Mittel) der jeweils besten benoteten Module im Umfang von 16 ECTS-Punkten gebildet.
Im Bereich der Schlüsselqualifikationen wird keine Note errechnet und ausgewiesen. Es müssen lediglich die erforderlichen ECTS-Punkte nachgewiesen werden.
Die Abschlussarbeit geht mit dem doppelten Gewicht in die Gesamtnote ein.
Die Gesamtnote wird anschließend mit den nachfolgend genannten Gewichtungsfaktoren gebildet (FSB § 9).
Gliederungsebene | ECTS-Punkte | Gewichtungsfaktor für | ||
---|---|---|---|---|
Unterbereichsnote | Bereichsnote | Studienfach-note | ||
Pflichtbereich | 118 | 118/170 | ||
Nanostrukturtechnik | 27 | 17/17 | 27/107 | |
Klassische Physik | 16 | 8/8 | 16/107 | |
Optik u. Quantenphysik 1 | 6 | 6/6 | 6/107 | |
Optik u. Quantenphysik 2 | 10 | 5/5 | 10/107 | |
Festkörperphysik | 8 | 8/8 | 8/107 | |
Theoretische Physik 1 | 6 | 6/6 | 6/107 | |
Theoretische Physik 2 | 10 | 5/5 | 10/107 | |
Mathematik | 24 | 16/16 | 24/107 | |
Physikalisches Praktikum | 11 | 0/107 | ||
Wahlpflichtbereich | 32 | 16/16 | 32/170 | |
Halbleiterelekronik | mind. 6 | |||
Materialwissenschaften | ||||
Life Science | ||||
Mathematik, Theorie und Computergestütztes Arbeiten | ||||
Angewandte Physik | ||||
Aktuelle Themen der Nanostrukturtechnik | ||||
Schlüsselqualifikationsbereich | 20 | 0/170 | ||
Fachspezifische Schlüsselqualifikationen | 15 | |||
Allgemeine Schlüsselqualifikationen | 5 | |||
Abschlussarbeit | 10 | 20/170 | ||
Gesamt | 180 |
Für den Pflichtbereich, Wahlpflichtbereich sowie die Abschlussarbeit wird entsprechend den obigen Regelungen jeweils eine eigene Bereichsnote berechnet und im Zeugnis ausgewiesen. Die Ausstellung des Zeugnisses ist im Dekanat zu beantragen, erfolgt also nicht automatisch nach Bestehen aller Prüfungen.
Kann die Zuordnung der Module zu den einzelnen Bereichen noch geändert werden?
Ja, kann sie. Innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Bestehen der letzten Prüfung kann die Festlegung der einzelnen Module für die einzelnen Bereiche zusammen mit dem Prüfungsamt nochmals geändert werden, sofern ein Modul für mehr als einen Bereich bzw. Modul verwendbar ist.
Diese unwiderrufliche Änderung ist durch den Kandidaten mit einer Unterschrift zu bestätigen. Eine nochmalige Änderung ist damit ausgeschlossen. Sollte der Kandidat von diesem Recht nicht gebraucht machen, gilt nach Ablauf der vier-Wochen Frist der vorliegende Stand der Zuordnung der Notenberechnung.
(ASPO § 34 Abs. 4)