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Fakultät für Physik und Astronomie

FAQ


 

Anmeldung zur Promotion

Das Arbeitsverhältnis und die Zulassung zur Promotion sind zwei unterschiedliche Verwaltungsprozesse. Dementsprechend müssen Sie auch mit einer Anstellung einen Antrag auf Zulassung zur Promotion im Promotionsbüro stellen. Bitte orientieren Sie sich hierzu an der jeweiligen Checkliste.

Bitte gehen Sie hier auf den gewünschten neuen Hauptbetreuer zu. Ein entsprechender formloser Antrag muss von Ihnen sowie dem alten und neuen Hauptbetreuer im Original unterschrieben werden.

Sobald Sie den endgültigen Antrag in Papierform mit allen Originalunterschriften persönlich oder über die (Haus-)Post (z.Hd. Promotionsbüro) oder den Briefkasten Servicezentrum eingereicht haben, erstellen wir Ihre Zulassung zur Promotion und lassen Ihnen diese über die (Haus-)Post zukommen.

Hier ist maßgeblich, wann Sie Ihren Antrag auf Zulassung stellen und die Bewilligung erhalten.
Bei Fragen können Sie uns jederzeit kontaktieren.

Wenn Sie an der Universität Würzburg Ihren Abschluss gemacht haben, können Sie diese über Wue-Study herunterladen „Bescheinigung über bestandene Prüfungen“. Auf dem ausgegebenen Dokument steht als Überschrift dann „Bescheinigung über bestandene Studien- und Prüfungsleistungen“.

Wenn Sie Ihren Abschluss an einer anderen deutschen Hochschule gemacht haben, müssen Sie sich an diese Hochschule wenden und fragen, ob sie Ihnen eine "Studienverlaufsbescheinigung" ausstellen kann.
Leider heißt diese Bescheinigung an jeder Hochschule ein bisschen anders. Wichtig ist aber, dass diese Bescheinigung eine Übersicht über alle bestandenen Studien- und Prüfungsleistungen enthält.

Immatrikulation für das Promotionsstudium

Das Formblatt hierzu ist unter www.uni-wuerzburg.de/studium/studienangelegenheiten/promotionsstudium/ zu finden. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Hauptbetreuer im Original unterschreibt und einen Stempel des Lehrstuhls anbringt – vergessen Sie hierbei auch nicht, dass geplante Ende der Promotion festzuhalten.
Bitte lassen Sie den Antrag danach dem Promotionsbüro zukommen. Nach erfolgreicher Prüfung und Zustimmung des Promotionsauschussvorsitzenden lassen wir Ihnen das Dokument wieder zukommen, damit Sie es in der Studierendenkanzlei vorlegen können.

Sobald Sie alle Unterlagen zur Zulassung zur Promotion abgegeben haben, erhalten Sei von uns ein Zulassungsschreiben zur Promotion. Dieses müssen Sie in der Studierendenkanzlei vorzeigen. Über Wue-Study können Sie sich dann die Immatrikulationsbescheinigung ausstellen lassen. Gerne können Sie dem Promotionsbüro diese digital per E-Mail zukommen lassen.
Wichtig ist, dass das erste Semester Ihres Promotionsstudiums darauf erkennbar ist.

Anmeldung zur Doktorprüfung / Abgabe der Dissertation

Nein. Bitte halten Sie sich bei der Gestaltung der Titelseite an die Vorlage der für Sie gültigen Promotionsordnung.

Sie können in der Dissertation hinten im Anhang der Arbeit die Publikationsliste aufnehmen. Es muss die Gleiche sein, welche Sie dem "Antrag auf Zulassung zur Doktorprüfung" beigelegt haben.

In diesem Fall ist per E-Mail ein Antrag auf Genehmigung eines externen Gutachters zu stellen. Bitte geben Sie hier eine kurze Begründung an warum dieser Gutachter Ihre Dissertation begutachten soll. Der Antrag sollte einen Link mit der Internetpräsenz des Gutachters enthalten.

Wir bieten im Sinne des Umweltschutzes vorab eine digitale Durchsicht zur Kontrolle Ihres Antrags an. Hierzu können Sie uns die Dokumente gerne per E-Mail zukommen lassen.

Der endgültige Antrag muss ausgedruckt mit allen Originalunterschriften im Promotionasbüro eingereicht werden.

Nein, Ihre Zulassung bleibt bestehen.

Nein. Sie müssen ebenfalls einen "Antrag auf Zulassung zur Doktorprüfung" mit allen dazugehörigen Unterlagen einreichen. Bitte orientieren Sie sich hierzu an der für Sie gültigen Checkliste - je nach Promotionsordnung.

Sobald Sie den endgültigen Antrag in Papierform mit allen Originalunterschriften im Promotionsbüro eingereicht haben, erstellen wir Ihre Zulassung zur Doktorprüfung und lassen Ihnen diese über die (Haus-)Post zukommen.

Sie benötigen ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach §30 Abs. 5 BZRG "Belegart O".

Das Führungszeugnis darf nicht älter als drei Monate sein und ist direkt von der ausstellenden Behörde an folgende Adresse zu schicken:

Fakultät für Physik und Astronomie
Promotionsbüro
Am Hubland
97074 Würzburg

Bitte bedenken Sie, dass es je nach Behörde auch etwas dauern kann bis diese bei uns eintreffen

Sobald die Zulassung zur Doktorprüfung erstellt ist, wird die Dissertation an die entsprechenden Gutachter weitergeleitet. Sobald dem Promotionsbüro alle Gutachten vorliegen, werden Sie über den Umlauf benachrichtigt.
Nach Ablauf des Umlaufs kann das Promotionskolloquium geplant werden.

Promotionskolloquium

Wenn die Dissertation begutachtet wurde, wird das Umlaufverfahren gestartet. Hierzu erhalten Sie eine separate E-Mail mit allen weiteren Informationen. Sie können sich aber natürlich auch schon vorher Gedanken über die folgenden Punkte machen.

Dies ist leider nicht möglich.
Erst, wenn Sie sich mit Ihren Prüfern auf einen festen Termin geeinigt haben und uns alle benötigten Informationen haben zukommen lassen (diese erhalten Sie mit der E-Mail zu Ihrem Umlauf), kann das Promotionsbüro mit der Planung des Kolloquiums beginnen.

Bitte beachten Sie, dass Sie an folgenden Sitzungsterminen keine Promotionskolloquien planen können.

Hierzu stimmen Sie sich mit den Prüfern ab.
Wichtig ist:

  • Pro Tag darf nur ein Promotionskolloquium stattfinden. Auf unserer Internetseite finden Sie die bisher stattfindenden Promotionskolloquien.
  • Zwischen dem Umlaufbeginn und dem Termin für das Kolloquium ist in etwa mit einer Planungszeit von 4-6 Wochen zu rechnen.
  • An Sitzungsterminen können Sie keine Promotionskolloquien planen können.

Das Promotionsbüro muss für jedes Promotionskolloquium individuell planen und organisieren.
Deshalb ist zwischen dem Umlaufbeginn und dem Termin für das Kolloquium in etwa mit einer Planungszeit von 4-6 Wochen zu rechnen.

Abschluss der Promotion

Diesen Service bieten wir nicht an. Sie müssen sich privat an einen staatlich geprüften Übersetzter wenden.

Auf der Seite der Universitätsbibiliothek finden Sie alles rund um die Frage: "Wie kann ich meine Dissertation veröffentlichen?"

Abbruch der Promotion

Wenn Sie Ihre Promotion ohne Abschluss beenden wollen, müssen Sie uns darüber schriftlich in Papierform informieren. Wir werden Ihnen dann ein entsprechendes Dokument über die Bestätigung der Promotionsrücknahme zukommen lassen.
 

Antrag auf Rücknahme der Promotion (Muster)



Noch Fragen?

Wenn Sie weitere Fragen zur Promotion haben, wenden Sie sich bitte per Email an  physik-promhab@uni-wuerzburg.de

Diese Seite können Sie über den folgenden Direktlink erreichen: https://go.uniwue.de/promophysik.