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Fakultät für Physik und Astronomie

Abschluss der Promotion - Zeugnis und Urkunde

Das Zeugnis kann nach bestandenem Kolloquium auf Wunsch erstellt werden. Sie haben damit keine Berechtigung zum Tragen des Doktortitels, den Tragen Sie erst mit erhalt Ihrer Urkunde.

Um die Doktorurkunde zu erhalten, muss nach erfolgreich bestandener Verteidigung, folgendes getan werden:

  1. Zunächst sollten Sie, falls evtl. Änderungen an Ihrer Doktorarbeit vorzunehmen sind, diese ausführen. Dann muss der Doktorvater eine "Bestätigung der Übereinstimmung der Druckvorlage" unterschreiben (dieses Schreiben ist in den Lehrstühlen bekannt).
    Nachdem Sie dieses Schreiben haben, müssen Sie in der Unibib Ihre Pflichtexemplare (derzeit 5) einreichen und dort noch die Formalitäten erledigen.

    Dieser Druck ist nicht über die fakultät möglich. Wie kann ich meine Dissertation einreichen?
     
  2. Sie erhalten von der Universitätsbibliothek eine Empfangsbestätigung.
    Diese ist, wie auch die Übereinstimmungserklärung des Doktorvaters, im Original zu Händen des Promotionsbüros abzugeben bzw. einzureichen.
    Erst dann kann die Urkunde, die Sie zum Führen des Doktortitels berechtigt, erstellt werden. 

     
  3. Bitte beachten Sie, dass das Datum der Bestätigung des Doktorvaters immer vor der Abgabe in der Universitätsbibliothek liegen muss! Sie können, wenn es Ihnen nicht möglich ist, persönlich in der Bibliothek zu erscheinen, einen Kollegen des Lehrstuhls beauftragen bzw. dieses evtl. auch fernmündlich bzw. auf dem Postwege erledigen.
    Bitte setzen Sie diesbezüglich mit der Unibib in Verbindung, da wir deren Regularien nicht kennen.