Masterbewerbung
Allgemeine Informationen zur Masterbewerbung
Voraussetzungen
- Bachelorstudium - Nachweis eines Bachelorabschlusses oder mindestens 150 ECTS-Punkte im jeweiligen Bachelorstudiengang.
- Fachliche Kompetenzen - Details über die Bedingungen für den Masterzugang Kompetenzen in verschiedenen Teilgebieten (Physik, Mathematik, ...) können Sie dem § 4 der jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen entnehmen.
Ablauf
Online-Bewerbung
Bewerbungsfristen (Ausschlussfristen)
- zum Sommersemester am 15. Januar
- zum Wintersemester am 15. Juli
Bewerbung online über das WueStudy-Masterbewerbungsportal. Nach erfolgter Registrierung erhalten Sie eine Mail mit dem Registrierungszugang. Bitte folgen Sie den genannten Anweisungen. Ihre Bewerbung wird anschließend zeitnah gesichtet. Bei weiteren Fragen und fehlenden Dokumenten werden wir Sie kontaktieren.
Bewerbungsunterlagen
Was wird für die Bewerbung benötigt:
- Motivationsschreiben - (schriftliche detaillierte Begründung für die Wahl des Studienfachs)
- Lebenslauf - Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Bachelorzeugnis - Nachweis über Bachelor-Abschluss oder gleichwertig anerkannten Abschluss (falls bereits vorhanden)
- Übersicht der bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen - aus der die bestandenen Module, jeweilige ECTS-Punkte und Noten hervorgehen (Transcript of Records oder Modulbescheinigung)
- Übersicht der ausstehenden Module bzw. Prüfungen - Auflistung noch offener Module bzw. Prüfungen (nur sofern noch keine 150 ECTS-Punkte erreicht wurden)
Weitere Informationen der Studierendenkanzlei zum Masterbewerbungsverfahren finden sie auf der Webseite Masterstudiengänge der Studierendenkanzlei.
Kommunikation
Sie erhalten als Voreinstellung nach der Anmeldung aus datenschutzrechtlichen Gründen keine weiteren Benachrichtigungen aus dem WueStudy-Benachrichtigungsportal. Aus Datenschutzgründen können nur Sie selbst und aktiv festlegen, ob wir Sie über die Statusänderungen Ihrer Bewerbung, z.B. bei Bearbeitung des Antrags, Zulassung und Ablehnung, per E-Mail informieren sollen.
Beachten Sie, dass Sie bei Zustimmungsverweigerung (Voreinstellung) keine Statusänderungs-E-Mail von uns erhalten, sondern Sie selbst eigenständig den Status Ihrer Bewerbung im Portal verfolgen müssen. Sie werden nicht anderweitig über eine Zulassung oder Ablehnung informiert! Bitte benutzen Sie den Button AKTIVIEREN bzw. die FUNKTION "Kontrollblatt drucken [PDF]" zur Information.
Fragen und Antworten
Wenn Sie überlegen, sich für das Masterstudium zu bewerben, bedenken Sie bitte insbesondere, ob es Ihnen voraussichtlich gelingen wird, den Bachelorabschluss rechtzeitig nachzuweisen. Wenn Sie schon jetzt wissen, dass Ihre letzte Prüfung nach der Frist zur letztmaligen Vorlage des Bachelorzeugnisses liegen wird, sollten Sie noch einmal darüber nachdenken.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, haben Sie die Möglichkeit, sich zunächst zu bewerben. Bis zum Ende der Bewerbungsfrist können Sie die Bewerbung zurückziehen. Wenn Sie keine Unterlagen hochladen, hat das denselben Effekt.
Leider weisen die in WueStudy hinterlegten Transcripts die insgesamt erreichten Punkte nicht explizit aus. Die bei der Gesamtnote angegebene Punktzahl bezieht sich auf die Notengewichte bei der Gesamtnotenberechnung. Es zählen z.B. nicht Schlüsselqualifikationen, die über die in der Prüfungsordnung angegebenen Mindestpunktzahlen hinausgehen.
Bei zweisemestrigen Module gilt: Wenn Sie das Modul noch nicht vollständig, aber eine der verpflichtenden Prüfungen bestanden haben (d.h. eine Klausur oder die mündliche Modulprüfung), dürfen Sie das Modul bei der Ermittlung der Gesamtpunktzahl (zum Erreichen der 150 ECTS) mit den vollen ECTS, entsprechend der Wertigkeit des Moduls, zählen.
Wenn Sie bereits im vorigen Semester eine Zulassung erhalten und sich noch nicht eingeschrieben haben, bewerben Sie sich bitte im WueStudy-Masterbewerbungsportal im darauffolgenden Semester unter Angabe der früheren Bewerbungsnummer erneut.
Die frühere Bewerbungsnummer finden Sie u.a. im Emailverkehr der letzten Bewerbung. Damit teilen Sie mit, dass Sie von der bereits erteilten Zulassung Gebrauch machen und müssen nicht erneut das ganze Zulassungsverfahren durchlaufen. Bitte laden Sie jedoch die aktualisierten Dokumente im WueStudy-Masterbewerbungsportal hoch.
Wenn Sie im aktuellen Semester im zweiten Fachsemester vorläufig im Master eingeschrieben sind und nicht rechtzeitig das Bachelorzeugnis vorlegen können, müssen Sie sich über das Portal erneut bewerben (das ist keine Wiederbewerbung in obigem Sinne!). Beachten Sie dazu auch die Hinweise, die Sie per Mail von der Studierendenkanzlei erhalten. Wenn Sie sich nicht erneut bewerben, werden Sie im Masterstudium exmatrikuliert. Eine Bewerbung ist erst wieder zum nächsten Semester möglich.
Sollten Sie bereits absehen könmen, dass Sie die Frist zur Vorlage des Bachelorzeugnisses (Rückmeldfrist des zweiten vorläufigen Mastersemesters) nur geringfügig nicht einhalten können, dann ist es möglich bei der Studierendenkanzlei formlos per Email eine Nachfrist zu beantragen.
Beispiel 1: SS 23 = 2. vorl. MA-Semester: Sie müssen Ihr Bachelorzeugnis bis spät. zum Ende der Rückmeldfrist des folgenden WS 23/24 am 29.06.2023 nachweisen. Auf Antrag an die Studierendenkanzlei ist vor Ablauf der Rückmeldefrist eine Verlängerung bis max. 15.09.2023 möglich.
Beispiel 2: WS 23/24 = 2. vorl. MA-Semester: Sie müssen Ihr Bachelorzeugnis bis spät. zum Ende der Rückmeldfrist des folgenden SS 24 am 22.01.2024 nachweisen. Auf Antrag an die Studierendenkanzlei ist vor Ablauf der Rückmeldefrist eine Verlängerung bis max. 15.03.2024 möglich.
In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, das weitere Vorgehen auf jeden Fall mit dem Mitarbeiterinnen des Studiendekanats abzustimmen. Bitte kontaktiern Sie uns bitte per Email.
Wenn Sie sich online beworben haben und keine Unterlagen einsenden, ist die Bewerbung unwirksam.
Den Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid erhalten Sie nach Abschluss des Zulassungsverfahrens, dieses ist frühestens nach Ablauf der Bewerbungsfrist möglich.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen Bachelorabschluss haben, erfolgt die Zulassung vorläufig. Mit der Zulassung können Sie sich im kommenden oder zum darauffolgenden Semester einschreiben.
- Interesse an fachlichen Inhalten
- Freude am Lösen komplexer Probleme
- wissenschaftliche Neugierde
- Freude an der Zusammenarbeiet im Team
- Durchhaltevermögen
Wenn Sie die Zulassung erhalten und sich nicht einschreiben, können Sie sich auch im folgenden Semester noch einschreiben (siehe Wiederbewerber).
Siehe hierzu den Punkt "Bewerbungsunterlagen" auf dieser Webseite bzw. Erläuterungen im WueStudy-Masterbewerbungsportal.
Um endgültig für das Masterstudium zugelassen zu werden, müssen Sie spätestens zur Rückmeldefrist zum dritten Fachsemester den Bachelorabschluss nachweisen.
Achtung: Andernfalls erfolgt die Exmatrikulation aus dem Masterstudiengang!
Bei auftretenden Problemen und Fragen stimmen Sie bitte rechtzeitig das weitere Vorgehen mit dem Mitarbeiterinnen des Studiendekanats ab.
Hierzu kontaktieren Sie uns bitte per Email.
Bei auftretenden Problemen und Fragen stimmen Sie bitte rechtzeitig das weitere Vorgehen mit dem Mitarbeiterinnen des Studiendekanats ab.
Nutzen Sie bitte vorrangig die Öffnungs- und Sprechzeiten des Studiendekanats oder kontaktieren Sie uns per Email.
Der WueStudy-Support hat häufig gestellten technischen Fragen und die Antworten dazu gesammelt. Diese finden Sie auf WUEStudy Hilfe und FAQ. Informationen sowie Antworten auf inhaltliche Fragen zur Bewerbung und zur Einschreibung finden Sie unter Start OnlineService.
Noch weitere Fragen offen ?
Studiendekanat
Geb. P1 (Physik), Raum B-024
Tel: 0931 31-85720
Fax: 0931 31-85720-0
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