Laborordnung
Laborordnung und Sicherheitshinweise zum Fortgeschrittenen-Praktikum Teil A
Zum Ausbildungsprinzip im Fortgeschrittenenpraktikum gehört es, dass nicht mehr jeder einzelne Handgriff vom Assistenten überwacht wird. Zur Vermeidung von Unfällen und Beschädigungen der wertvollen Apparaturen ist dabei folgendes zu beachten:
Elektrische Spannungen
1. Beim Aufbau von Schaltkreisen ist die Verbindung zur Spannungsquelle stets zuletzt herzustellen. Entsprechend beim Abbau ist diese Verbindung als erste zu unterbrechen.
2. Bei Unsicherheit über Spannungsführungen ist der Assistent zu fragen. Bei Arbeiten mit Hochspannungen gilt allgemein: "Linke Hand in der Hosentasche, rechte Hand arbeitet."
3. Die Labore sind meist mit zwei unabhängigen elektrischen Netzen ausgestattet. Das Normalnetz (NN) hat eine helle, das Labornetz (LN) meist eine dunkle Abdeckung. Das Labornetz ist nur für empfindliche elektronische Geräte (Voltmeter, Lock-in Verstärker, Computer mit Messkarten, die mit TFT-Displays ausgestattet sind, etc...) vorgesehen. An das Normalnetz werden alle anderen Geräte (Pumpen, Magnetnetzteile, Heißluftpistolen, sonstige Computer und Computer mit CRT-Display) angeschlossen werden. Diese Vorgaben müssen beachtet werden, da ein unzulässiger Verbraucher im Labornetz zur Beeinträchtigung/Störung von empfindlichen Experimenten führt.
Vakuumapparaturen
1. Beim Öffnen und Schließen von Ventilen ist es am besten, zwei mal über die Konsequenzen nachzudenken. Bestehen Zweifel ist der betreuende Assistent zu konsultieren.
2. Vorvakuumpumpen sind nach dem Abschalten zu belüften, um zu verhindern, dass Pumpenöl in die Apparatur gelangen kann. Hochvakuumpumpstände sind nur nach Rücksprache mit dem Assistenten zu bedienen.
3. Besondere Vorsicht gilt beim Hantieren an gläsernen Vakuumapparaturen (insbesondere Dewargefäße und Dewarkannen); es besteht Implosionsgefahr. Daher muss stets eine Schutzbrille getragen werden.
Umgang mit flüssigen Gasen
Flüssiger Stickstoff (LN2)
1. Flüssiger Stickstoff darf von den Praktikanten selbständig nur nach Einweisung des für den Versuch zuständigen Betreuers umgefüllt werden.
2. Die Transportkannen für LN2 dürfen nur von den Mitarbeitern des Physikalischen Instituts gefüllt werden.
3. Zum Füllen von LN2 in die Kryostaten sind bereitliegende Handschuhe (Verbrennungsgefahr!) und Schutzbrillen zu tragen!
4. Beim Befüllen ist darauf zu achten, dass die (Silicon-)Schläuche, das Transportgefäß und den Kryostat verbinden, nicht geknickt werden, sondern sich im spannungsfreien Zustand befinden. Gefrorene Schläuche dürfen nicht bewegt werden. Es besteht erhöhte Bruchgefahr. (Schläuche zerplatzen mit lautem Knall, Schlauchsplitter und flüssiger Stickstoff verteilen sich geschossartig => erhöhte Verletzungsgefahr).
5. Beim plötzlichen Bersten eines Kryostaten oder Transportgefäßes, werden große Mengen von kalten Gasen frei: Deckung nehmen und sofort den Raum verlassen!
Verletzungs- und Lebensgefahr!
6. Hinweise in den Labors sind zu beachten.
Flüssiges Helium (LHe)
1. Das Befüllen von Kryostaten mit flüssigem Helium ist grundsätzlich nur zusammen mit dem Assistenten durchzuführen.
2. Bei plötzlichem sichtbarem Druckanstieg im Kryostaten ist sofort das Hauptventile zur He-Rückleitung zu öffnen.
Es gelten auch hier die Punkte 5. und 6. wie für LN2.
Ionisierende Strahlung
Grundsätzlich gilt: Abstand ist der beste Schutz. (Wirkung ~ 1/r2)
1. Röntgenapparatur: Sie darf nur vom Betreuer in Betrieb gesetzt werden, nachdem die Praktikanten auf mögliche Strahlenbelastung aufmerksam gemacht worden sind.
2. Radioaktivität: Die radioaktiven Präparate werden entweder im Bleibunker aufbewahrt oder sind in Apparaturen fest eingebaut. Die entsprechenden Apparaturen sind in der Anleitung gekennzeichnet und dürfen erst nach Unterweisung durch den Betreuer in Betrieb genommen werden. Präparate nur für die Benutzung den Aufbewahrungsbehältern entnehmen und sie umgehend in die dazu vorbereitete Apparatur einbauen. Obwohl die im Praktikum verwendeten Präparate unbeschädigt relativ ungefährlich sind, muss immer mit Beschädigung gerechnet werden. Bei Beschädigung nichts berühren (Gefahr der radioaktiven Verseuchung), Betreuer herbeirufen (nicht holen, um Verbreitung der Kontamination zu vermeiden).
Laser
Es ist gefährlich, in den direkten Laserstrahl zu sehen. Bei Justierarbeiten ist unbedingt eine Schutzbrille aufzusetzen.
Haftbarkeit
Bei grob fahrlässiger Beschädigung von Apparaturen kann der Benutzer haftbar gemacht werden.
Laborordnung und Sicherheitshinsweise zum Praktikum gelesen und akzeptiert
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